Antrag: | Bildungsurlaub, aber richtig! |
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Antragsteller*in: | Juos Jena II |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.06.2023, 20:50 |
Ä1 zu S7: Bildungsurlaub, aber richtig!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 30 bis 35 löschen:
Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen regelt derzeit § 9 ThürBfG. Demnach müssen die Veranstaltungen der Träger:innen einzeln vom Ministerium anerkannt werden. Die Prüfvorgänge hierfür dauern mehrere Wochen und schrecken kleinere Träger:innen durch die Kostenpflichtigkeit ab. Wir wollen stattdessen, dass sich ganze Organisationen anerkennen lassen und dass die Anerkennungsverfahren kostenfrei ausgestaltet werden.
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Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen regelt derzeit § 9 ThürBfG. Demnach müssen die Veranstaltungen der Träger:innen einzeln vom Ministerium anerkannt werden. Die Prüfvorgänge hierfür dauern mehrere Wochen und schrecken kleinere Träger:innen durch die Kostenpflichtigkeit ab. Wir wollen stattdessen, dass sich ganze Organisationen anerkennen lassen und dass die Anerkennungsverfahren kostenfrei ausgestaltet werden.