Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LaKo |
Beschlossen am: | 10.06.2023 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Alkohol aus dem Verkehr ziehen
Beschlusstext
Circa jeden zweiten Tag stirbt ein Mensch an den Folgen von Verkehrsunfällen,
bei denen Alkohol im Spiel war. Deshalb folgen wir den Aufrufen und fordern die
generelle Null-Promille-Grenze für Kraftfahrzeugfahrer:innen sowie die
verstärkte Kontrolle von Drogen- und Alkoholkonsum.
Wir fordern weiterhin, dass das Konsumieren alkoholischer Getränke in
öffentlichen Verkehrsmitteln verboten wird,. Dies muss in allen
Fortbewegungsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs, sowie Taxen und
ähnlichen Dienstleistungen, Fernreisebussen, Flugzeugen und dem Fernverkehr der
Bahn gelten.
Darüber hinaus fordern wir eine Sicherheits- und Aufklärungskampagne in Form
von:
- Plakaten an Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen und in Ortschaften,
insbesondere an Unfallschwerpunkten,
- einer Social Media Offensive: #dontdrinkanddrive (Facebook, Instagram,
Twitter),
Erstellung von TikTok und Youtube Videos sowie
- Informationsveranstaltungen an Schulen für Abschlussklassen und im
öffentlichen
Raum.
Antragsbegründung
16.426 Menschen verunglückten bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, 165 von ihnen starben. Das sind die traurigen Zahlen im Jahr 2022. (Stand: Dezember 2022). Diese zeigen, dass circa jeden zweiten Tag ein Mensch stirbt, weil Alkohol in und auf allen Fortbewegungsmitteln immer noch erlaubt ist! Dies muss dringend geändert werden! Weshalb gibt es die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger:innen aber nicht für alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen? Weil Fahranfänger:innen jung und unerfahren sind? Weil sie unter Alkoholeinfluss schlechter fahren als ein:e Nicht-Fahranfänger:in? Weil es ihnen an Umsichtigkeit und Erfahrung fehlt? Wie bitte?! Allgemein betrachtet ist bereits nach einer Promillezahl von 0,2 (entspricht zwischen einem 0,2 l bis 0,5 l Bier, je nach Kilogramm / Körpergewicht) die Leistungsfähigkeit, in Bereichen wie der Reaktionszeit, aber auch des Sehvermögens, eingeschränkt. So könnte beispielsweise die Entfernung zu anderen Verkehrsteilnehmer:innen falsch eingeschätzt werden. Dies gilt bei weitem nicht nur für Fahranfänger:innen, sondern für ausschließlich alle Menschen. Warum haben wir also keine Null-Promille-Grenze für alle?
Das Fahren mit Bus und Bahn stellt für viele Menschen eine Notwendigkeit dar. Außerdem leben wir in Zeiten, in denen gerade diese Art der Fortbewegung in unserem Land ausgebaut und gefördert werden soll. Alkohol enthemmt und macht uns somit auch nachweislich aggressiver. Nicht selten kommt es im ÖPNV neben allgemeinen Lärmbelästigungen, zu sexuellen Übergriffen und Gewalttaten durch alkoholisierte Menschen. Das stellt ein großes Sicherheitsproblem dar. Somit muss gerade dieser öffentliche Raum für alle Gäste vor allem sicher und so angenehm wie möglich gestaltet werden. Dies gilt darüber hinaus auch im Flugzeug. Hier ist besonders zu beachten, dass Gäste, während des Fluges, keine Möglichkeit zur Flucht haben oder zumindest der Situation aus dem Weg zu gehen. In zahlreichen viral gegangenen Videos und Zeitungsartikeln, ist zu sehen, welche Auswirkungen übermäßiger Alkoholkonsum an Bord von Flugzeugen haben kann.
Bei all diesen Punkten ist natürlich auch zu sagen, dass jegliche Art der Gewalt und Belästigung unter Alkoholkonsum einen großen Einfluss auf die Mitarbeitenden in verschiedensten Bereichen hat. So besagt § 4 in den Allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG):
„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
(1) Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
(2) Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; […]
(5) individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
(6) spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen […]“
Doch dies lässt sich mit dem aktuellen Umgang mit Alkohol im öffentlichem Raum kaum bewerkstelligen. Gerade Absatz 6 muss hier eine große Bedeutung beigemessen werden.
Straftaten können auch in Zukunft nicht gänzlich verhindert werden, aber indem Alkohol aus dem Verkehr gezogen wird, können wir unserer Umgebung zumindest ein paar Gefahrenquellen entziehen. Dies kann zu einer beträchtlichen Verbesserung der Sicherheit im öffentlichem Raum führen, dessen sind wir uns sicher.