Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Ilm-Kreis |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.05.2022, 16:56 |
C8: Was nicht die Regel ist, kann nicht so heißen - Zur Mindeststudiendauer
Antragstext
Die Jusos Thüringen werden sich bei der nächsten Novellierung des Thüringer
Hochschulgesetzes dafür einsetzen, dass in §52 ThürHG (und in anderen sich
darauf beziehenden Paragraphen) das Wort "Regelstudienzeit" durch das Wort
"Mindeststudiendauer" ersetzt wird. Davon unberührt bleibt die Vorgabe der KMK,
dass Studiengänge so gestaltet werden müssen, dass sie innerhalb der
Mindeststudiendauer abgeschlossen werden können und dass diese ingesamt fünf
Jahre nicht überschreitet. Die Mindeststudiendauer darf unterschritten werden,
sie ist einzig als Rechtsanspruch der Studierenden gegenüber der Universität zu
verstehen. Zusätzlich sollen alle Studiengänge ihre reale durchschnittliche
Studiendauer ausweisen müssen.
Begründung
Laut statistischem Bundesamt schlossen im Jahr 2020 bundesweit lediglich 21,1% der Studierenden ihren Bachelor und 32,8% der Studierenden ihren Master in Regelstudienzeit ab. In einigen Fächergruppen sieht es noch schlechter aus, z.B. beim Ingenieurwesen mit 14,6% bzw. 23,4%. Allein daran lässt sich ablesen, dass die Studiengänge mehrheitlich nicht so gestaltet sind, dass sie in der definierten Regelstudienzeit zu absolvieren sind. Die Ausgestaltung liegt in den Händen einzelner Hochschulen und letztlich Studiengangskomissionen. Um Studienanfänger:innen diese Diskrepanz transparent zu machen, muss die jeweilige Abschlussstatistik öffentlich und im Einschreibeprozess offengelegt werden.
Dieser Antrag zielt auf eine Veränderung der Wahrnehmung der Bedeutung der Studiendauer. Wir passen den Begriff der Realität an und setzen dadurch idealerweise eine Kettenreaktion aller (Ver-)Ordnungen und Gesetze, welche sich auf die Regelstudienzeit und §52ThürHG beziehen, in Gang. Weshalb gibt es Leistungen nach BAföG nur für die absolute Mindeststudiendauer? Wie passen Auflagenfächer in dieses System, durch die sich bislang die Regelstudienzeit nicht erhöht? Was ist bis zu ihrer Abschaffung mit den Langzeitstudiengebühren?
Aber auch für alle Studierenden schafft der Begriff der Mindeststudiendauer die Möglichkeit, selbstbewusst gegenüber sich, ihrer Familie, der Hochschule, dem BAföG-Amt, potentiellen Arbeitergeber:innen etc. zu vertreten, wie viel Zeit man in die eigene Bildung investiert.
Die Abschaffung der Regelstudienzeit steht in den Sternen. Aber die Umbennenung ist über die dadurch erfolgende Wahrnehmungsveränderung ein großer Schritt in diese Richtung.
Quellen
Seite 670 unten
Kommentare