Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Juso-Landeskonferenz |
Beschlossen am: | 20.06.2022 |
Eingereicht: | 20.06.2022, 09:52 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Antrag auf Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
Beschlusstext
Wir solidarisieren uns mit der „Kieler Erklärung zur Stärkung der politischen
Teilhabe von Gehörlosen“ des Deutschen Gehörlosen-Bundes vom 29.-30.10.2021 und
schließen uns den folgenden darin enthaltenen Forderungen an:
• die politische Teilhabe von Gehörlosen auf Augenhöhe mit allen anderen
Bürger:innen,
• die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX wie folgt:
(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages
einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht.
Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des
Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die
persönliche Lebenspla-nung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen, politischen und
kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher und
ehrenamtlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der
ärztlichen und ärztlich verord-neten Leistungen. Sie beinhalten die
Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.
(5) Leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, sind angemessene
Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zu erstatten, soweit die
Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann. Die notwendige
Unterstützung soll hierbei vorrangig im Rahmen familiärer, freundschaftlicher,
nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden.
Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind die für die Ausübung eines
Ehrenamtes erforderlichen Kommunikationshilfen, insbesondere
Gebärdensprachdolmetscher:innen oder andere Formen/Angebote professioneller
Kommunikationsunterstützung als Leistung zu gewähren.
• die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den
„Leistungen zur Förderung der Verständigung“ und
• die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur
Sozialen Teilhabe (Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen)
Begründung
Menschen mit Behinderung in Deutschland sind im kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich immer noch benachteiligt, dabei sind nach dem Grundgesetz alle Menschen gleichberechtigt. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe in diesen Bereichen und zwar im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich der Deutsche Bundestag zur Garantie dieser Teilhabe per Gesetz verpflichtet. Menschen mit Hörbehinderung (Gehörlos, Taube und Schwerhörige) haben ein Recht auf Hilfsmittel für Kommunikationsmöglichkeiten wie Übersetzungen durch Gebärdensprachdolmetscher. Der Bund soll daher im Bundesteilhabegesetz ändern, dass Menschen mit Hörbehinderung die Kosten für ihre politischen und ehrenamtlichen Aktivitäten erforderlichen Kommunikationshilfen als Assistenzleistung nach § 78 SGB IX erstattet bekommen.