Antrag LaKo: | Kindkrankgeld auch für Minijober:innen |
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Antragsteller*in: | KV Erfurt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 17.06.2022, 15:29 |
Ä1 zu B2NEU: Kindkrankgeld auch für Minijober:innen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 15 bis 19:
Wir fordern daher:
- § 45 Abs. 5 SGB V wird so geändert, dass Eltern mit einem Minijob ein Anspruch auf Kindkrankengeld zusteht. Dieser Anspruch richtet sich in Abwesenheit einer entsprechenden Versicherung gegen die schon für das Kindergeld zuständige Arbeitsagentur.
Wir fordern daher:
- die Regelungen zu Minijobs so zu verändern, als das die Arbeitgeber:innen entsprechend der Lohnhöhe 50% der Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während der Staat den Anteil der Arbeitnehmer:innen zahlt und so Personen in Minijobs Zugang in die Sozialversicherungen erhalten.
Ebenso soll das SGB angepasst werden, so dass diese Regelungen nicht mit bisherigen weiteren Förderungen kollidieren und den Minijobbern so keine Förderhilfen entfallen.
Unterstützer*innen
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- § 45 Abs. 5 SGB V wird so geändert, dass Eltern mit einem Minijob ein Anspruch auf Kindkrankengeld zusteht. Dieser Anspruch richtet sich in Abwesenheit einer entsprechenden Versicherung gegen die schon für das Kindergeld zuständige Arbeitsagentur.
Wir fordern daher:
- die Regelungen zu Minijobs so zu verändern, als das die Arbeitgeber:innen entsprechend der Lohnhöhe 50% der Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während der Staat den Anteil der Arbeitnehmer:innen zahlt und so Personen in Minijobs Zugang in die Sozialversicherungen erhalten.
Ebenso soll das SGB angepasst werden, so dass diese Regelungen nicht mit bisherigen weiteren Förderungen kollidieren und den Minijobbern so keine Förderhilfen entfallen.
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