B2NEU2: Kindkrankgeld auch für Minijober:innen
Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Jena |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 30.05.2022, 14:44 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Jena |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 30.05.2022, 14:44 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen möge beschließen:
Eltern haben im Fall einer Erkrankung des Kindes einen Anspruch auf das sog.
Kindkrankengeld, § 45 Abs. 1 S. 1 SGB V. Dieser Anspruch richtet sich gegen die
Krankenversicherung der Eltern. Eltern mit Minijob sind zumeist nicht
krankenversichert. Das hat zur Folge, dass sie im Fall einer Erkrankung des
Kindes zwar gemäß § 45 Abs. 5 SGB V Anspruch auf Freistellung von der Arbeit
haben, aber kein Kinderkrankengeld erhalten.
Wir lehnen diese Regelung ab. Eltern mit Minijobs sind wirtschaftlich besonders
vulnerabel und sollten nicht vor die Entscheidung gestellt werden, sich um ein
krankes Kind zu kümmern oder zu arbeiten, um den Lebensunterhalt für das Kind zu
bestreiten. Hinzu kommt, dass statistisch oft weiblich gelesene Personen in
Minijobverhältnissen beschäftigt sind. Die Regelung führt insofern zu einer
erheblichen Diskriminierung, insbesondere von Frauen, die wir nicht hinnehmen
wollen.
Wir fordern daher:
Bis zur Umsetzung dieser Regelung auf Bundesebene sieht der Freistaat Thüringen
Regelungen vor, die die Zahlung von Kindkrankengeld für Eltern mit Minijob durch
die Gemeinden vorsehen. Die Zahlung erfolgt aus dem Landeshaushalt
Erfolgt mündlich.
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