Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Weimar und Weimarer Land |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 01.06.2022, 17:00 |
C16: Lebenskompetenzen vermittelnde Schulbildung in den Bereichen „finanzielle und bürokratische Bildung“
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern, dass ein Teil der in der 9. und 10. Klasse
vorgesehenen Stunden im Fach „Wirtschaft und Recht“ sowie Projektwochen zur
Vermittlung von finanziellen und bürokratischen Kompetenzen eingesetzt werden.
Ergänzend sollen verstärkt offene Bildungsinhalte (OER) und geeigneter Content
z. B. aus dem öffentlich-rechtlichen FUNK-Netzwerk für das außerschulische
Lernen bekanntgemacht werden.
Begründung
Viele Jugendliche und junge Erwachsene kommen während Ihrer Schulzeit mit angewandten Fragestellungen wie „Wo eröffne ich am besten ein Konto?“, „Wie miete ich die erste eigene Wohnung oder das erste eigene Zimmer an? Worauf muss ich dabei achten?“ oder „Welche Hilfsleistungen (BAföG, Wohngeld etc.) stehen mir zu und wo kann ich diese Leistungen beantragen?“ nicht in Kontakt. Die gesamte notwendige Bildung hierzu ist nicht Bestandteil der aktuellen Lehrpläne. In diesen wird der Fokus auf ökonomische und zivilrechtliche Fragestellungen gelegt, die insbesondere für Schüler:innen bis einschließlich der 10. Klasse kaum zur praktischen Anwendung kommen dürften. Diese Wissenslücken müssen die Heranwachsenden als Hypothek in den Start Ihres selbstbestimmten Lebens mitnehmen und müssen selbst dafür Sorge tragen, dass sie diese Kenntnisse erlangen. Das aktuelle Bildungsdefizit dahingehend ist auch Ergebnis einer Studie der Schufa. Demnach wünschen sich 90% der Befragten mehr finanzielle Bildung in der Schule. Durch die fehlende Kompetenzvermittlung in der Schule entstehen für Heranwachsende aus verschiedenen sozialen Verhältnissen Chancenungleichheiten, z. B. bei den Kosten für Bildung. Des Weiteren ist die Kompetenzvermittlung in diesen Bereichen in sozial starken Elternhäusern oftmals ausgeprägter und inhaltlich vollständiger. Zudem sind Verluste, die durch falsches oder mangelndes Handeln in o. g. Bereichen (Beantragung von Sozialleistungen, Abschluss von schlechten Verbraucher:innenverträgen, etc.) für junge Erwachsene aus sozial starken Familien deutlich leichter zu verkraften als für Gleichaltrige aus sozial schwachen Familien.
Demnach muss es das Ziel einer guten Schulbildung sein, finanzielle und bürokratische Kompetenzen zu vermitteln, um Chancengleichheit zu gewährleisten und einen reibungsärmeren Einstieg in das selbstbestimmte Leben zu ermöglichen.
Wie oben beschrieben würde damit die Chancengleichheit in der Bildung gefördert und der Einstieg in das selbstbestimmte Leben erleichtert werden. Des Weiteren könnte als Nebeneffekt u. a. das Verhältnis von Bürger:innen zum Staat verbessert werden, indem die Funktionsweise des Staates besser verstanden und akzeptiert werden würde. Dies würde die Demokratisierung der Gesellschaft fördern und wäre ein Beitrag zur Abwehr demokratiefeindlichen Gedankengutes. Weiterhin würden auch soziale Leistungsangebote besser greifen, wenn potentiell Berechtigte über ihre Ansprüche bessere Kenntnisse hätten. Ferner würden Betrug oder überhöhte Preise bei Verbraucher:innen-Verträgen erschwert werden.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (KV Jena, Zurückgezogen)
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