Erfolgt mündlich
Antrag LaKo: | Anspruch auf Klimaschutz ins KSG |
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Antragsteller*in: | Jusos Südthüringen |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 14.06.2022, 20:28 |
Antrag LaKo: | Anspruch auf Klimaschutz ins KSG |
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Antragsteller*in: | Jusos Südthüringen |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 14.06.2022, 20:28 |
Klimaschutzgesetz novellieren: Klimaschutz erklagbar machen, Planbarkeit verbessern und Umsetzung stärken
Der Klimawandel ist die zentrale Herausforderung unserer Generation. Er stellt uns als Sozialdemokrat:innen und Gesellschaft vor zahlreiche Herausforderungen.
Von der sozialen Gestaltung der Energiewende über eine völlige Neuordnung des Verkehrssystems bis zur Einhaltung der Pariser Klimaziele gibt es zahllose Aspekte, die wir umsetzen und gestalten müssen.
Die bestehenden Gesetze zum Klimaschutz, darunter auch das Klimaschutzgesetz (KSG), werden diesem Anspruch nicht in ausreichendem Maße gerecht: Zwar legt das KSG jahresscharfe Klimaschutzziele für das gesamte Land, wie auch für einzelne Sektoren, fest, jedoch sind weder die Zielsetzungen noch der Umsetzungsmechanismus ausreichend um vorausschauend und planbar Emissionen zu senken. Überschreitet ein Sektor seine zulässigen Jahres-Emissionsmengen muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten in Abstimmung mit dem Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm vorlegen, um die Ziele in den nächsten Jahren wieder zu erreichen. Die zu viel ausgestoßenen Emissionen eines Jahres werden dann von den zulässigen Emissionen der Folgejahre abgezogen, bis die Ziele wieder erreicht werden.
Dieses Vorgehen schafft zwar planbaren Fortschritt in allen Sektoren hat sich in der Vergangenheit aber als realitätsfern erwiesen: So wurde das Klimaschutzsofortprogramm für das Jahr 2020 erst mit deutlicher Verzögerung und gegen den Willen des Expertenrats für Klimafragen beschlossen und hat bis heute nicht zur Wiedereinhaltung der entsprechenden Ziele geführt. Eilig zusammengeschriebene und teure Sofortprogramme in jedem Jahr machen deshalb keinen Sinn. Stattdessen braucht es eine langfristigere Anpassung von Politikmaßnahmen und ein regelmäßiges Monitoring auf ihre Wirksamkeit.
Außerdem hat das KSG hat ein Rechtsschutzproblem. Bürger:innen ist es gemäß § 4 Abs. 1 S. 7 KSG verwehrt Verstöße gegen das KSG vor Gericht zu bringen. Damit sind insbesondere die Möglichkeiten, jüngerer und von Armut bedrohter oder betroffener Menschen, ihre Rechte mit Blick auf den Klimaschutz zu verfolgen, erheblich eingeschränkt.
Mit den Festlegungen des Fit-For-55-Pakets auf Ebene der Europäischen Union und Veränderungen in den Bundesländern stellt sich zudem immer mehr die Frage nach der Angemessenheit der Zielsetzungen des deutschen Klimaschutzgesetzes: So strebt die Bundesrepublik Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 an, während gleichzeitig vier Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern) Klimaneutralität bereits bis spätestens 2040 anstreben. Darüber hinaus kommen die Zielsetzungen der Europäischen Union, die zwar das Zieljahr 2050 anstreben, aber mit Blick auf den Lastenteilungsmechanismus (Effort Sharing) zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bereits zu früheren Emissionsminderungen und dem Erreichen von Klimaneutralität in Deutschland führen wird. Es bedarf also erneut einer Anpassung der Ziele, um tatsächlich einen fairen Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels leisten zu können!
Unabhängig davon können Festlegungen im Klimaschutzgesetz nur den übergeordneten Rahmen für die Erreichung von Klimaschutzzielen darstellen und Konsens zwischen allen staatstragenden Parteien sein. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen kann und sollte jedoch auch in Zukunft in den Bereich anderer Gesetze und Verordnungen fallen und nicht mit dem Klimaschutzgesetz vermischt werden.
Wir fordern daher, das Klimaschutzgesetz zu novellieren und insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
Erfolgt mündlich.
Erfolgt mündlich
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