Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landeskonferenz |
Eingereicht: | 30.05.2022, 14:37 |
Geburtsbedingungen für Haus- und Klinikgeburten verbessern
Beschlusstext
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen möge beschließen:
Wir sprechen uns für verbesserte Geburtsbedingungen im klinischen Setting und
bessere Wahlmöglichkeiten zwischen Geburtssettings, sowie für finanziell
erleichterte Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen aus.
Schwangere in Deutschland entscheiden sich in der Regel für eine Klinikgeburt,
eine Geburt im Geburtshaus oder eine Hausgeburt. Dabei haben Klinikgeburten den
Vorteil, im Fall einer Komplikation oder bei dem Wunsch nach Schmerzmitteln
direkt intervenieren zu können. Geburtshäuser und Hausgeburten zeichnen sich
üblicherweise durch eine 1-zu-1-Betreuung durch eine Hebamme aus sowie die
Garantie auf eine Wassergeburt nach Wunsch. Auch müssen hier weniger Ortswechsel
unter der Geburt stattfinden als bei Klinikgeburten, was sich stressmindernd auf
die Geburt auswirken kann. Intensive Betreuung, die Nutzung von Wasser und
weniger Stressoren unter der Geburt wirken sich positiv auf Geburtsverläufe aus,
sodass es in der Folge zu weniger starken Geburtsverletzungen und positiveren
Erinnerungen an die Geburt kommen kann.
Geburtshaus- und Hausgeburten können jedoch nur bei einer komplikationslosen
Schwangerschaft stattfinden. Mehrlingsschwangerschaften, bestimmte
Vorerkrankungen oder plötzliche Veränderungen der Situation (z. B. wenn sich das
Kind nicht mehr rechtzeitig dreht) schließen die Möglichkeit einer Geburtshaus-
oder Hausgeburt aus.
Wir fordern, dass auch Schwangere, die durch gesundheitliche, geographische oder
sonstige Gründe nicht die Möglichkeit haben, im Geburtshaus oder zu Hause ihr
Kind zu gebären, oder die sich aus freien Stücken für eine Klinikgeburt
entscheiden möchten, auch in der Klinik die gesundheitsfördernden Bedingungen
von Geburtshaus oder Hausgeburt vorfinden:
- Eine Badewanne pro Kreissaal und darüberhinausgehende an Geburtshäuser
angeglichene Ausstattung in den Kreissälen
- Eine Hebamme pro Schwangere
- Genügend Zeit: Schwangere sollten die Möglichkeit haben, sich von den
Anfangswehen bis nach der Geburt im selben Kreissaal aufzuhalten. Auf
diese Weise entstehen keine zusätzlichen Stressoren durch Orts- und
Raumwechsel während der Geburt, was das Risiko auf Geburtsverletzungen
verringert.
Für Schwangere, die sich für eine Hausgeburt entscheiden sowie solche, die eine
Beleghebamme wünschen, werden mehr freiberufliche Hebammen gebraucht. Es
entscheiden sich jedoch aus finanziellen Gründen zu viele Hebammen dagegen,
freiberuflich zu arbeiten oder freiberuflich Geburten durchzuführen: Die
Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen kostet knapp 10000 Euro im
Jahr bei im Vergleich zu den Versicherungskosten nicht angemessenen Gehalt. Wir
sprechen uns daher für die Übernahme eines Großteils der
Haftpflichtversicherungskosten freiberuflicher Hebammen durch den Staat aus.
Voraussetzung für die Kostenübernahme könnten ggf. Nachweise regelmäßiger
Fortbildungen sein, sodass eine qualitativ hochwertige Arbeit gewährleistet ist.
Begründung
Erfolgt mündlich.