Antrag LaKo: | Anspruch auf bezahlte Menstruationsfreistellung |
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Antragsteller*in: | KV Erfurt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 30.10.2021, 09:33 |
Ä2 zu A17: Anspruch auf bezahlte Menstruationsfreistellung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 5 bis 7:
Voraussetzung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Menstruationsbeschwerden ist ein jährlich ausgestelltes ärztliches AttestAttest von z.B. Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen und von Kassenärztlichen Vereinigungen, das eine Menstruation des:der Arbeitnehmer:in und Beschwerden im Zusammenhang mit der Menstruation attestiert.
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Von Zeile 5 bis 7:
Voraussetzung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Menstruationsbeschwerden ist ein jährlich ausgestelltes ärztliches AttestAttest von z.B. Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen und von Kassenärztlichen Vereinigungen, das eine Menstruation des:der Arbeitnehmer:in und Beschwerden im Zusammenhang mit der Menstruation attestiert.
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