Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag LaKo: | Bindung der Ausbildungsvergütung an den Mindestlohn |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Weimar/Land |
| Status: | Abgelehnt |
| Angelegt: | 29.10.2021, 15:01 |
| Antrag LaKo: | Bindung der Ausbildungsvergütung an den Mindestlohn |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Weimar/Land |
| Status: | Abgelehnt |
| Angelegt: | 29.10.2021, 15:01 |
Anhebung der Mindestausbildungsvergütung auf 50% des jeweils geltenden MindestlohnsBranchen-Tariflohns ab 01.01.2024. Ist kein Branchen-Tarif vorhanden oder fällt die Ausbildungsvergütung unter 50% des Medianeinkommens, ist dieses als Untergrenze zur Mindestausbildungsvergütung zu setzen.
Anhebung der Mindestausbildungsvergütung auf 50% des jeweils geltenden MindestlohnsBranchen-Tariflohns ab 01.01.2024. Ist kein Branchen-Tarif vorhanden oder fällt die Ausbildungsvergütung unter 50% des Medianeinkommens, ist dieses als Untergrenze zur Mindestausbildungsvergütung zu setzen.
Schrittweise Abschaffung der Ausnahmeregelungen des §17 III und IV BBiG
und Ausweitung der Mindestausbildungsvergütung auf bisher noch nicht
erfasste Branchen
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