Auch Fehlbildungen in dieser Form zu erfassen ist sinnvoll und es gab bereits entsprechende politische Bemühungen. Andere Länder (Frankreich) oder das Bundesland Sachsen-Anhalt betreiben bereits Fehlbildungsregister. Weitere Intention ist, dass Auswirkungen von Umwelteinflüssen (z. B. teratogene Substanzen) etc. erfass- und auswertbar sind.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag LaKo: | Antrag zur Schaffung eines eines Nationalen bzw. Europäischen Amputationsregisters |
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Antragsteller*in: | KV Jena (dort beschlossen am: 19.10.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.10.2021, 09:31 |
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