Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung |
Antragsteller*in: | KV Sömmerda |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.03.2022, 14:19 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A12NEU: Bindung der Ausbildungsvergütung an den Mindestlohn
Antragstext
Begründung
Jährlich bleiben tausende Ausbildungsplätze, vor allem im Handwerk unbesetzt. Obwohl z.B. Mechatroniker*innen, Friseur*innen, Schornsteinfeger*innen und viele andere Berufe bedeutend für unsere Gesellschaft sind, werden diese oft mit niedrigsten Vergütungen abgespeist. Jede*r vierte Auszubildende in Deutschland erhält unter 800 € Brutto monatlich (https://karrierebibel.de/ausbildungsverguetung).
Die von der SPD eingeführte Mindestausbildungsvergütung ist ein guter Anfang zur Behebung der Situation, jedoch noch nicht genug. Die aktuelle Mindestausbildungsvergütung i.H.v. 550 zzgl. Kindergeld liegt unter der Armutsgrenze und wird auch 2023, nach der letzten festgeschriebenen Anhebung auf 620 € im ersten Ausbildungsjahr, unter der Armutsgrenze liegen. Dies ist für uns Jungsozialisten nicht mit einem sozial gerechten Arbeitsmarkt vereinbar.
Mit einer Anhebung der geltenden Mindestausbildungsvergütung ist es möglich die Attraktivität für bislang schlecht vergütete Angebote zu steigern und die reellen Möglichkeiten zur freien Berufswahl des Einzelnen zu fördern. Denn nur wer nicht durch monetäre Zwänge in seinem Leben bestimmt wird kann sich frei nennen.
Zudem ist eine Möglichkeit zur Unterschreitung durch den Abschluss von Tarifverträgen grundsätzlich abzulehnen (vgl. §17 III und IV BBiG). Gemäß Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat, mit dieser selbst auferlegten Verpflichtung geht auch einher die Interessen der wirtschaftlich Schwachen zu schützen und Ausbeutung zu verhindern.
Kommentare