Aktuelle Regelungen die bisher geschaffen wurden, die zu einer impliziten Verlängerung der Regelstudienzeit führen verlängern nicht automatisch die Höchstförderdauer des BAföG. Aktuell bleibt das eine Einzelfallentscheidung, falls der Antragssteller gute Individuelle Gründe vorweisen kann.
Antrag LaKo: | Einführung eines „Kann-Semesters“ in außerordentlichen Situationen |
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Antragsteller*in: | KV Ilm-Kreis |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 17.10.2020, 09:32 |
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