Auch junge Heranwachsende in Jugendhilfeeinrichtungen erhalten vom Kostenträger - in der Regel von den Jugendämtern - Taschengelder, Bekleidungsgelder und weitere zusätzliche Leistungen. Deshalb ist es legitim, das Einkommen zum Teil zur Kostendeckung heranzuziehen. Unstrittig ist der Anteil von bislang 75% dabei enorm hoch und entspricht keinesfalls dem "Kostgeld", welches im familiären Bereich zum Teil an die Eltern für die kostenfreie Unterkunft in der Ausbildungszeit gezahlt wird. Unseres Erachtens sollte die Beteiligungs-Quote der Kostenträger von 75% nicht auf 0%, sondern auf 25% reduziert werden, damit auch die jungen Heranwachsenden ihren Anteil zum Gemeinwohl beitragen und lernen, dass auf Einkommen auch Abgaben zu leisten sind.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag LaKo: | Heranziehung des Einkommens von jungen Menschen in stationären Jugendhilfen beenden! |
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Antragsteller*in: | KV Unstrut-Hainich-Kreis |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.10.2020, 17:49 |
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