Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 07.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Windmühlen für den Thüringer Wald
Beschlusstext
Der Klimawandel und die mit ihm verbundenen Gefahren realisieren sich auch in
Thüringen. Im letzten Jahr wurden in Thüringen erneut die niedrigsten
Grundwasserstände seit Beginn der Aufzeichnungen gemessen.[1] Das letzte Jahr
war der heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen.[2] Zugleich verfehlt Thüringen
die Ausbauziele für erneuerbare Energien krachend, die installierte maximale
Erzeugungskapazität für Windenergie ist sogar rückläufig.[3] Insbesondere CDU-
Landräte blockieren immer wieder die Ausweisung von Windenergiezonen und
verhindern so die Erreichung der Pariser Klimaziele in Thüringen.[4] Die Folge:
Statt den gesetzlich vorgegebene 2,2 % sind in Thüringen erst 0,4 % der Fläche
der Windenergie gewidmet.
Um die Folgen des Klimawandels zu kontrollieren und eine weitere Erhöhung der
globalen Temperatur zu verhindern, müssen wir jetzt handeln. § 91 ThürBO muss
ersatzlos gestrichen werden. Die Normen des Bauplanungs- und
Immissionsschutzrechts bieten uns schon jetzt genug Möglichkeiten, um die
Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und Belästigungen zu vermeiden.
Durch willkürliche Abstandsregelungen wird die mögliche Fläche für
Windenergieanlagen erheblich verkleinert. Es ist völlig unbegreiflich, dass für
die Errichtung von Windenergieanlagen strengere gesetzliche Abstandsregeln
gelten als für die Errichtung von Atom-, Gas-, oder Kohlekraftwerke.
Gleichzeitig muss das Thüringer Landesplanungsgesetz geändert werden, um der
Landesregierung die Möglichkeiten zu geben, innerhalb des nächsten Jahres die
nötigen Windenergiebedarfsflächen rechtssicher auszuweisen. Die
Verhinderungsplanung der CDU-Landrät:innen muss beendet werden. Dabei darf es
keine Tabuzonen geben. Auch traditionell nicht genutzte Gebiete rund um (Groß-)
Städte und Kahl- oder Schadflächen im Thüringer Wald dürfen nicht ungenutzt
bleiben. Weder der Naturschutz im Thüringer Wald noch die Interessen von
Stadtbewohner:innen werden gefördert, wenn der Klimawandel die Lebensbedingungen
in Thüringen massiv verschlechtert. Das Zeitfenster für effektiven Klimaschutz
schließt sich in dramatischer Geschwindigkeit, wollen wir die Auswirkungen der
Klimakrise reduzieren, müssen wir jetzt handeln.
Dabei sollte die Landesregierung nicht davor zurückschrecken, auch über die
gesetzliche Mindestfläche hinauszugehen, um auch zukünftig genug
klimafreundliche Strom erzeugen zu können. Immer wieder verlangen Unternehmen
vor einer Ansiedlung ausdrücklich die Erlaubnis zur Errichtung von
Windkraftanlagen, um die eigenen Fabriken mit klimafreundlicher Energie zu
versorgen. Die Verfügbarkeit von klimafreundlicher Energie gehört in der
heutigen Zeit zu einem der relevantesten Standortfaktoren, um Investor:innen und
Unternehmen anzulocken. Durch die Schaffung und Erhaltung der Möglichkeiten zur
Errichtung von Windkraftanlagen kann Thüringen seine Attraktivität als
Wirtschaftsstandort erheblich steigern und so strukturschwache Regionen wieder
attraktiver gestalten.
Wollen wir den Klimawandel auch in Thüringen wirksam zu bekämpfen müssen wir
also:
- Schnellstmöglich mindestens 2,2 % der Landfläche der Errichtung von
Windenergieanlagen widmen.
- Die Zuständigkeit hierzu durch eine Änderung der
Landesplanungsvorschriften auf von den Landkreisen und kreisfreien Städten
auf die Landesebene übertragen.
- § 91 ThürBO ersatzlos streichen.
- Die Errichtung von Windenergieanlagen als Chance zur Steigerung der
Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Thüringen begreifen und
dementsprechend handeln.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Begründung
Erfolgt mündlich.