K5: Wenn Neubau von Eigenheimen, dann Generationenübergreifend!
Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
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Antragsteller*in: | Jusos Weimar und Weimarer Land (dort beschlossen am: 24.05.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.05.2023, 22:04 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
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Antragsteller*in: | Jusos Weimar und Weimarer Land (dort beschlossen am: 24.05.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.05.2023, 22:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Wir Jusos Thüringen fordern, dass bei der zukünftigen Stadtentwicklung nur noch
Eigenheime zugelassen werden, die ein Generationenkonzept vorlegen. Damit soll
eine ökonomische Nutzung von bebauter Wohnfläche gewährleistet und Raumleerstand
innerhalb einer Wohneinheit vermieden werden.
Wir Jusos Thüringen fordern, dass bei der zukünftigen Stadtentwicklung nur noch Eigenheime zugelassenBauvorhaben begünstigt werden, die ein Generationenkonzept vorlegen. Damit soll eine ökonomische Nutzung von bebauter Wohnfläche gewährleistet und Raumleerstand innerhalb einer Wohneinheit vermieden werden.
Wir Jusos Thüringen fordern, dass bei der zukünftigen Stadtentwicklung nur noch Eigenheime, sowie Wohngruppen und Wohnkomplexe mit Eigentumswohnungen zugelassen werden, die ein Generationenkonzept vorlegen. Damit soll eine ökonomische Nutzung von bebauter Wohnfläche gewährleistet und Raumleerstand innerhalb einer Wohneinheit vermieden werden.
Wenn in der Vergangenheit Familien sich den Traum vom Eigenheim erfüllt haben, wurde oft ein großzügiges Raumkonzept genutzt. Das heißt z.B. hat jedes Kind in der Familie sein eigenes Zimmer zu Verfügung. Sind die Kinder im Laufe der Zeit aus ihrem Elternhaus ausgezogen, ist die Folge Leerstand oder wenig effektiv genutzter Raum im Eigenheim. Bei fortschreitender Zeit werden diese Eigenheime oft nur noch von ein oder zwei Personen bewohnt. Gerade ältere Menschen nutzen dann nicht mehr alle Räume oder sogar Stockwerke. Es soll zukünftig nun bei der Planung von neuen Eigenheimen darauf geachtet werden, dass ein Generationenkonzept verpflichtend vorgelegt wird. D.h. wenn Räume oder Stockwerke nicht mehr genutzt werden, sollen diese z.B. durch Untermiete vom ursprünglichen Wohnbereich abgetrennt genutzt werden können. Für die Umsetzung dieser Möglichkeit ist bereits in der Planung der Gebäude zu achten, damit bei einer Umnutzung durch wenige bauliche Eingriffe eine Abtrennung möglich ist. Sollte dann eine nachfolgende Generation dieses Haus nun beziehen und wieder mehr Räume benötigen, können die abgetrennten Räume wieder der ursprünglichen Wohneinheit zugefügt werden. Das Raumkonzept passt sich somit flexibel der jeweiligen Generation und deren Bedürfnissen an.
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