Es erschließt sich uns nicht, warum man diese Ausnahme zulassen sollte. Gemeinnützigkeit ist außerdem kein geeignetes Kriterium weil der Status einfach nachgewiesen oder die Anmeldung durch andere Parteien als die eigentlichen Veranstalter durchgeführt werden kann
Antrag LaKo: | Ein Thüringer Versammlungsgesetz gegen Rechtsrock Festivals |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Ilm-Kreis (dort beschlossen am: 07.06.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.06.2023, 20:35 |
Kommentare