Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 1 Begrüßung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeitungspunkt |
Antragsteller*in: | Jusos Erfurt |
Status: | Überweisung |
Beschlossen am: | 07.10.2023 |
Eingereicht: | 07.05.2023, 22:53 |
D1: Die Ostquote regelt den Scheiß - und zwar so!
Antragstext
Einleitung:
Auch noch 34 Jahre nach der Wende ist die Verteilung von Positionen zwischen Ost
und West in einem starken Ungleichgewicht. Die Repräsentation Ostdeutscher ist
nicht nur von einem Ungleichgewicht geprägt, sie nimmt auch kontinuierlich
weiter ab. Nur jede vierte Führungsposition in Ostdeutschland ist von
Ostdeutschen besetzt. Im Umkehrschluss heißt das, dass obwohl nur 13 Prozent
Westdeutsche in Ostdeutschland wohnen, besetzen sie aktuell 77 Prozent der
Führungspositionen in den ostdeutschen Bundesländern.[1] Die Benachteiligung bei
der Besetzung von (Eliten) Jobs, die Stigmatisierung und die verbale Gewalt
gegenüber Ostdeutschen muss beendet werden.
Die strukturelle Diskriminierung Ostdeutscher muss beendet werden. Es ist
bezeichnend, dass es dafür erst eine Quote braucht. Hinzu kommt, dass die
Ostquote aktuell lediglich durch den Geburtsort genauer definiert wird. Eine
breite Gruppe der Ostdeutschen wird dabei außenvor gelassen.
Forderungen:
- Eine im Grundgesetz festgelegte Verankerung (Art. 36 GG) kann nicht weiter
ignoriert und umgangen werden. Ein „angemessenes“ Verhältnis bei der
Besetzung von Stellen bei Bundesbehörden ist aktuell nicht gegeben.
- Es bedarf einer gesetzlichen Regelung für eine Ostquote bei der Besetzung
von Führungspositionen im öffentlichen Dienst auf Bundesebene, prozentual
dem Bevölkerungsteil der ostdeutschen Bundesländer entsprechend.
- Es bedarf einer gesetzlichen Regelung für eine Ostquote für
Führungspositionen in den ostdeutschen Bundesländern von 50 Prozent.
- Die Kriterien müssen besser definiert werden;
- Die Sozialisation und damit einhergehend die
Transformationserfahrung sind ausschlaggebend für eine ostdeutsche
Identität. - Berücksichtigt werden müssen gleichermaßen die materiellen
Gegebenheiten. Das heißt Vermögensverhältnisse, Erbschaften und die
Möglichkeit des Vermögensaufbaus während der DDR.
- Die Sozialisation und damit einhergehend die
- Zusätzlich braucht es im privaten Sektor (Wirtschaft, Medien, etc.) andere
Maßnahmen. Bei gleicher Eignung müssen Ostdeutsche bevorzugt werden,
solange es eine Unterrepräsentation gibt.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (KV Ilm-Kreis (dort beschlossen am: 09.06.2023), Eingereicht)
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