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            <title>Landesausschuss 2020: Anträge</title>
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                <title>Landesausschuss 2020: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>I3NEU2: I3 Sexuelle Orientierung und Identität gehört in den Lehrplan!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Sexuelle_Orientierung_und_Identitaet_gehoert_in_den_Lehrplan-53225</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Sexuelle_Orientierung_und_Identitaet_gehoert_in_den_Lehrplan-53225</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringern fordern eine Aufnahme von Unterrichtsihalten zu sexueller Orientierung sowie Identität in den Thüringer Lehrplan. Dabei sind die Fächer Biologie sowie Sozialkunde zu berücksichtigen. Der Biologieunterricht soll im Rahmen der Sexualkunde den Fokus auf den biologischen sowie medizinischen Hintergrund legen, der Sozialkundeunterricht auf soziale und gesellschaftliche Aufklärung. So kann ein offenes und vielfältiges Gesellschaftsbild sowie die Akzeptanz gegenüber queeren Personen gestärkt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz einer fortschrittlichen Entwicklung queerer Rechte in den letzten Jahrzehnten, erleben LGBTIQ+ Personen weiterhin offene Anfeindungen und Vorbehalte aus Teilen der Gesellschaft. Dieses Problem lässt sich nur mit struktureller Aufklärungsarbeit begegnen. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität haben bisher keinen festen Platz im Unterricht, obwohl gerade dies benötigt wird, um Schüler:innen für das Thema zu sensibilisieren und eine Basis für eine offene Gesellschaft zu schaffen. Durch eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Themen im schulischen Rahmen wird Kindern zum einen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht, zum anderen können sie die vermittelte Akzeptanz sowie das vermittelte Wissen an Freunde und Familie weitergeben. Mit der Erklärung einiger Regionen zu LGBTIQ+-freien Zonen in Polen, kann momentan beobachtet werden, wie sich unzureichende Aufklärungsarbeit in Sachen LGBTIQ+ innerhalb einer Gesellschaft auswirken kann. Auch Ungarn und die USA durchleben in den letzten Jahren gesellschaftliche Rückschritte. In Deutschland lässt sich in Teilen der Bevölkerung eine ähnliche Entwicklung erkennen. Dieser gilt es entgegenzuwirken, durch eine gründliche gesellschaftliche Aufklärung, die in der Schule beginnt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:54:05 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I3NEU: Sexuelle Orientierung und Identität gehört in den Lehrplan!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/205</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/205</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringern fordern eine Aufnahme von Unterrichtsihalten zu sexueller Orientierung sowie Identität in den Thüringer Lehrplan. Dabei sind die Fächer Biologie sowie Sozialkunde zu berücksichtigen. Der Biologieunterricht soll im Rahmen der Sexualkunde den Fokus auf den biologischen sowie medizinischen Hintergrund legen, der Sozialkundeunterricht auf soziale und gesellschaftliche Aufklärung. So kann ein offenes und vielfältiges Gesellschaftsbild sowie die Akzeptanz gegenüber queeren Personen gestärkt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz einer fortschrittlichen Entwicklung queerer Rechte in den letzten Jahrzehnten, erleben LGBTIQ+ Personen weiterhin offene Anfeindungen und Vorbehalte aus Teilen der Gesellschaft. Dieses Problem lässt sich nur mit struktureller Aufklärungsarbeit begegnen. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität haben bisher keinen festen Platz im Unterricht, obwohl gerade dies benötigt wird, um Schüler:innen für das Thema zu sensibilisieren und eine Basis für eine offene Gesellschaft zu schaffen. Durch eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Themen im schulischen Rahmen wird Kindern zum einen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht, zum anderen können sie die vermittelte Akzeptanz sowie das vermittelte Wissen an Freunde und Familie weitergeben. Mit der Erklärung einiger Regionen zu LGBTIQ+-freien Zonen in Polen, kann momentan beobachtet werden, wie sich unzureichende Aufklärungsarbeit in Sachen LGBTIQ+ innerhalb einer Gesellschaft auswirken kann. Auch Ungarn und die USA durchleben in den letzten Jahren gesellschaftliche Rückschritte. In Deutschland lässt sich in Teilen der Bevölkerung eine ähnliche Entwicklung erkennen. Dieser gilt es entgegenzuwirken, durch eine gründliche gesellschaftliche Aufklärung, die in der Schule beginnt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:53:45 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F5NEU: F5 Gerechte Frauenhausfinanzierung nachhaltig sichern!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Gerechte_Frauenhausfinanzierung_nachhaltig_sichern-13832</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Gerechte_Frauenhausfinanzierung_nachhaltig_sichern-13832</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringen fordern, dass die Finanzierung von Frauenhäusern im Freistaat lückenlos und nachhaltig gesichert wird. Die Istanbul-Konvention muss auch in Thüringen konsequent umgesetzt werden, um Opfern angemessenen Schutz entgegenzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin darf die Leistungsberechtigung nach dem SGB kein Kriterium mehr zur Unterbringung in Frauenhäusern und -schutzeinrichtungen sein. Personen unterhalb der Armutsgrenze sind in einer Sonderfallregelung zu berücksichtigen, ebenso darf eine Unterbringung nicht abhängig sein von Lebensphase, Aufenthaltsstatus oder Herkunft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Innerhalb der Projektfinanzierung der Thüringer Frauenhausförderung müssen die Personal- und Sachkosten verpflichtend gewährleistet werden, ohne dass sie in Haushaltsdebatten regelmäßig zur Verhandlung stehen. Wir fordern außerdem, dass Männerschutzeinrichtungen und Häuser mit nichtbinärem Ansatz in die Thüringer Frauenhausverordnung aufgenommen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Noch immer sind häusliche und sexualisierte Gewalt oft ein Tabu, in der Gesellschaft wie im Privaten. Physische Gewalt, Erniedrigung, Isolation und Bedrohung sind höchst schambesetzte Felder, aber keine Einzelfälle. Die Hürden für Betroffene und gegebenenfalls ihre Kinder, aus diesen toxischen oder sogar lebensbedrohlichen Strukturen auszubrechen, müssen so gering wie nur möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Zahlen für Thüringen machen deutlich, wie wichtig Frauenhäuser und -schutzeinrichtungen sind. Im Jahr 2019 wurden im Freistaat laut Kriminalstatistik 2940 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet; davon betrafen 2323 Mädchen und Frauen. Laut Istanbul-Konvention sind 290 Plätze innerhalb Thüringens verpflichtend gefordert, zur Verfügung stehen momentan allerdings nur 141. Dieser Missstand spiegelt sich auch in den tatsächlichen Aufnahmen wider: während im letzten Jahr 323 Frauen mit 352 Kindern einen Platz in einer Einrichtung bekamen, wurden über 100 Frauen abgewiesen. Das ist entwürdigend und zeigt, wie viel noch zu tun ist, um wirklich niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Hilfesystem ist schlichtweg ungenügend ausgebaut, chronisch unterfinanziert, und die Hürden für einen Platz sind zu hoch. Zu stark unterliegen die Frauenhäuser kommunalpolitischen Launen, wodurch Planungssicherheit fehlt und die verfügbaren Plätze nicht erweitert werden können. Es kann nicht sein, dass das Recht auf Unversehrtheit hier nur freiwillig gewährleistet wird, wenn das Geld nicht zufällig gerade für andere Dinge gebraucht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine nachhaltig gesicherte und gerechte Finanzierung von Frauenhäusern trägt dazu bei, das System wirklich für alle Betroffenen zu einem Ort der Zuflucht zu machen und sorgt für Geschlechtergerechtigkeit auch im Rahmen von geschlechtsspezifischer Gewalt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:51:16 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1NEU2: F1 Man(n) schlägt nie aus Liebe – Femizid benennen und dagegen vorgehen!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Mann_schlaegt_nie_aus_Liebe__Femizid_benennen_und_dagegen_vorgehen-44695</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Mann_schlaegt_nie_aus_Liebe__Femizid_benennen_und_dagegen_vorgehen-44695</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer wieder kommt es zu geschlechtsspezifischen Tötungen von weiblich gelesenen Personen, dem Femizid. Femizid ist die allgemeine Bezeichnung von Morden an weiblich gelesenen Personen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität. Es ist eine Form der Hasskriminalität und wird in den meisten Fällen von den (Ex-)Partner:innen begangen oder sie basiert auf anhaltenden Misshandlungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sexueller Gewalt sowie auf Situationen in welchen weibliche gelesene Personen weniger Macht oder Ressourcen haben als ihre Partner:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Jusos fordern die Landesregierung auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Aufnahme des Begriffs „Hasskriminalität gegen Frauen“ in die polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Thüringen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die dortige Erfassung der Straftatatbestände: Mord und Totschlag, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Die Trennungstötungen als Form von Femizid zu werten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine gesondert geführte und zu veröffentliche Statistik zu den Straftaten gem. § 4 Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen) und zur Verletzung der Unterhaltspflicht § 170 StGB (ökonomische Gewalt)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Landesförderung der Frauenhäuser in Thüringen, welche die in der Istanbul-Konvention festgeschriebene Relation an Wohnplätzen vorhält</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:48:59 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1NEU: Man(n) schlägt nie aus Liebe – Femizid benennen und dagegen vorgehen!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/199</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/199</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer wieder kommt es zu geschlechtsspezifischen Tötungen von weiblich gelesenen Personen, dem Femizid. Femizid ist die allgemeine Bezeichnung von Morden an weiblich gelesenen Personen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität. Es ist eine Form der Hasskriminalität und wird in den meisten Fällen von den (Ex-)Partner:innen begangen oder sie basiert auf anhaltenden Misshandlungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sexueller Gewalt sowie auf Situationen in welchen weibliche gelesene Personen weniger Macht oder Ressourcen haben als ihre Partner:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Jusos fordern die Landesregierung auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Aufnahme des Begriffs „Hasskriminalität gegen Frauen“ in die polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Thüringen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die dortige Erfassung der Straftatatbestände: Mord und Totschlag, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Die Trennungstötungen als Form von Femizid zu werten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine gesondert geführte und zu veröffentliche Statistik zu den Straftaten gem. § 4 Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen) und zur Verletzung der Unterhaltspflicht § 170 StGB (ökonomische Gewalt)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Landesförderung der Frauenhäuser in Thüringen, welche die in der Istanbul-Konvention festgeschriebene Relation an Wohnplätzen vorhält</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:48:46 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E4NEU: E4 #AlarmstufeRot (Eilantrag)</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/AlarmstufeRot_Eilantrag-48980</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/AlarmstufeRot_Eilantrag-48980</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Situation der Kulturbetriebe, Kulturschaffenden und Solo-Selbstständigen ist verheerend und es besteht akuter Handlungsbedarf, um das kulturelle Leben und Angebot auch nach der Pandemie erhalten zu können. Auch wenn die kürzlich ins Leben gerufene Neustarthilfe ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es dennoch noch weiterer Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Beantragung der Novemberhilfen und Neustarthilfen müssen entbürokratisiert werden. Das schließt auch die Möglichkeit ein, ohne ein Steuerbüro bzw. Steuerberater:innen diese Hilfen beantragen zu können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Da die Neustarthilfe erst ab dem 01.01.2021 gilt, müssen die versprochenen Sofort-Hilfsmittel für Kulturschaffende und Solo-Selbständige im November 2020, die aus 75% des Vorjahresmonatsumsatzes November 2019 oder aus dem Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 berechnet werden, ohne Ausnahmen und Einschränkungen unmittelbar an alle ausgezahlt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Auch im Dezember wird sich die wirtschaftliche Lage der Betroffenen nicht groß geändert haben bzw. ändern können. Daher müssen rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, um eine Verlängerung der Novemberhilfen sicherzustellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>So lange aufgrund der Pandemie weiterhin Verordnungen die gewohnte Arbeit der Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche einschränken, müssen die Sofort-Hilfsmittel auch nach Juni 2021 um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Für den Erhalt der Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche auch nach der Pandemie müssen langfristige Maßnahmen getroffen werden. Diese beinhalten die Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für eine dauerhafte Grundsicherung für Kulturschaffende und Solo-Selbstständige.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An die SPD-Landtagsfraktion haben wir folgende Anliegen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Kriterien zur Beantragung und Erhalt von Landes-Hilfsmittel sollen unabhängig der Kriterien auf Bundesebene festgelegt werden. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn es um eine praktikable und zielführende Umsetzung geht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Bei den angedachten 30 Millionen Euro für Soforthilfen, die als Sondervermögen oder in dem Haushalt 2021 eingeplant werden sollen, muss eine dem Bedarf entsprechend hohe Summe für die Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche vorgesehen sein.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:47:10 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E2NEU2: E2 Soli 2.0 – Solidarität brauchen wir mehr denn jeh.</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Soli_2_0__Solidaritaet_brauchen_wir_mehr_denn_jeh_-43856</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Soli_2_0__Solidaritaet_brauchen_wir_mehr_denn_jeh_-43856</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine Neuauflage des Solidaritätsbeitrags. Der zu zahlende Betrag soll sich wie der bisherige Solidaritätsbeitrag an der Höhe des Einkommens bemessen. Verwendet werden soll er für Infrastrukturprojekte in ganz Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags war lange versprochen und wurde zuletzt auch vehement eingefordert und schließlich für 90% der Bevölkerung umgesetzt. Begründet wurde dies aber nicht vordergründig damit, dass es per se keine Notwendigkeit mehr für Transferzahlungen gäbe, sondern vielmehr damit, dass der ursprüngliche Zweck des Solis nämlich der „Aufbau-Ost“ abgegolten- und der Soli bei seiner Einführung für einen viel kürzeren Zeithorizont angelegt gewesen sei. Außerdem lässt sich der Umstand, ob eine Region die Hilfen braucht, entsprechende derer der Soli eingerichtet worden war, mittlerweile nicht mehr daran festmachen, ob sich um eine Region in Ost oder West handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade der letzte Punkt zeigt für uns: Wir brauchen weiterhin einen “Soli”, und zwar für Förderprojekte deutschlandweit. Dafür bedarf es einer transparenten Neuauflage des Konzepts. Dem Solidaritätsgedanken soll dabei wie beim ursprünglichen Solidaritätsbeitrag ebenfalls dadurch Geltung verschafft werden, dass die Beitragserhebung nach Einkommen gestaffelt vorgenommen werden soll.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:38:49 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E2NEU: Soli 2.0 – Solidarität brauchen wir mehr denn jeh.</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/192</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/192</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine Neuauflage des Solidaritätsbeitrags. Der zu zahlende Betrag soll sich wie der bisherige Solidaritätsbeitrag an der Höhe des Einkommens bemessen. Verwendet werden soll er für Infrastrukturprojekte in ganz Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags war lange versprochen und wurde zuletzt auch vehement eingefordert und schließlich für 90% der Bevölkerung umgesetzt. Begründet wurde dies aber nicht vordergründig damit, dass es per se keine Notwendigkeit mehr für Transferzahlungen gäbe, sondern vielmehr damit, dass der ursprüngliche Zweck des Solis nämlich der „Aufbau-Ost“ abgegolten- und der Soli bei seiner Einführung für einen viel kürzeren Zeithorizont angelegt gewesen sei. Außerdem lässt sich der Umstand, ob eine Region die Hilfen braucht, entsprechende derer der Soli eingerichtet worden war, mittlerweile nicht mehr daran festmachen, ob sich um eine Region in Ost oder West handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade der letzte Punkt zeigt für uns: Wir brauchen weiterhin einen “Soli”, und zwar für Förderprojekte deutschlandweit. Dafür bedarf es einer transparenten Neuauflage des Konzepts. Dem Solidaritätsgedanken soll dabei wie beim ursprünglichen Solidaritätsbeitrag ebenfalls dadurch Geltung verschafft werden, dass die Beitragserhebung nach Einkommen gestaffelt vorgenommen werden soll.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:38:39 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>C2NEU2: C2 Thüringer Landesantidiskriminierungs- und Beweiserleichterungsgesetz (LADBG)</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Thueringer_Landesantidiskriminierungs-_und_Beweiserleichterungsgesetz_-39351</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Thueringer_Landesantidiskriminierungs-_und_Beweiserleichterungsgesetz_-39351</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die SPD in Thüringen wird sich für die Einführung eines Landesantidiskriminierungs- und Beweiserleichterungsgesetz einsetzen.<br><br>
Im Zuge dessen werden folgende Punkte gesetzlich geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Verlagerung von Ansprüchen aus Thüringer Staatshaftungsnormen an die Verwaltungsgerichte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Einführung einer Beweiserleichterung bei schlüssigem Klagevorbringen dergestalt, dass der Freistaat die individuelle Maßnahme begründen und rechtfertigen muss. Dabei sollen auch maßgebliche behördeninterne Entscheidungsprozesse offengelegt werden.<br><br>
• Wurden während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt (Bodycam etc.) oder hätten während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt werden müssen, die aufgrund eines Verschuldens der Behörde im Verfahren nicht verfügbar sind, gelten die Tatsachen, die sie beweisen sollten zu Lasten des Freistaates als zugestanden. Gleiches gilt für die Erhebung von Beweismitteln.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Personen in Thüringen sind regelmäßig diskriminierenden und rechtswidrigen Handlungen ausgesetzt. Um das Maß an Diskriminierung durch die öffentliche Hand zu reduzieren und zugleich die Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes für Betroffenen rechtswidrigen Verwaltungshandelns zu verbessern ist das LADBG nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Antidiskriminierung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während im privaten Wirtschaftsverkehr das AGG Personen einen breiten Schutz vor Diskriminierung biete, besteht ein solcher Schutz im Verhältnis zum Staat nicht. Im Rahmen des LADBG werden daher alle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status durch die öffentliche Hand verboten. Verboten sind sowohl mittelbare als auch unmittelbarer Diskriminierungen sowie die Anweisung zur Durchführung einer Diskriminierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einem Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, soll den Betroffenen ein Schadenersatz zustehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beweiserleichterung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn Personen in Thüringen Regressansprüche gegen den Freistaat geltend machen, finden sie oftmals erhebliche Beweislastnachteile zu ihren Ungunsten vor. Diese Nachteile ergeben sich einerseits aus dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz und andererseits aus einem fragwürdigen Aussageverhalten von Mitgliedern der Ordnungsbehörden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diesen Nachteil auszugleichen werden folgende Punkte gesetzlich geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Verlagerung von Ansprüchen aus Thüringer Staatshaftungsnormen an die Verwaltungsgerichte.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Einführung einer Beweiserleichterung bei schlüssigem Klagevorbringen dergestalt, dass der Freistaat die individuelle Maßnahme begründen und rechtfertigen muss. Dabei sollen auch maßgebliche behördeninterne Entscheidungsprozesse offengelegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bodycams werden umfassend eingesetzt. Ihre Verwendung ist verpflichtend für den Fall das unmittelbarer Zwang eingesetzt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wurden während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt (Bodycam etc.) oder hätten während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt werden müssen, die aufgrund eines Verschuldens der Behörde im Verfahren nicht verfügbar sind, gelten die Tatsachen, die sie beweisen sollten zu Lasten des Freistaates als zugestanden. Gleiches gilt für die Erhebung von Beweismitteln.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:37:50 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>C2NEU: Thüringer Landesantidiskriminierungs- und Beweiserleichterungsgesetz (LADBG)</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/188</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/188</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die SPD in Thüringen wird sich für die Einführung eines Landesantidiskriminierungs- und Beweiserleichterungsgesetz einsetzen.<br><br>
Im Zuge dessen werden folgende Punkte gesetzlich geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Verlagerung von Ansprüchen aus Thüringer Staatshaftungsnormen an die Verwaltungsgerichte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Einführung einer Beweiserleichterung bei schlüssigem Klagevorbringen dergestalt, dass der Freistaat die individuelle Maßnahme begründen und rechtfertigen muss. Dabei sollen auch maßgebliche behördeninterne Entscheidungsprozesse offengelegt werden.<br><br>
• Wurden während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt (Bodycam etc.) oder hätten während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt werden müssen, die aufgrund eines Verschuldens der Behörde im Verfahren nicht verfügbar sind, gelten die Tatsachen, die sie beweisen sollten zu Lasten des Freistaates als zugestanden. Gleiches gilt für die Erhebung von Beweismitteln.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Personen in Thüringen sind regelmäßig diskriminierenden und rechtswidrigen Handlungen ausgesetzt. Um das Maß an Diskriminierung durch die öffentliche Hand zu reduzieren und zugleich die Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes für Betroffenen rechtswidrigen Verwaltungshandelns zu verbessern ist das LADBG nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Antidiskriminierung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während im privaten Wirtschaftsverkehr das AGG Personen einen breiten Schutz vor Diskriminierung biete, besteht ein solcher Schutz im Verhältnis zum Staat nicht. Im Rahmen des LADBG werden daher alle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status durch die öffentliche Hand verboten. Verboten sind sowohl mittelbare als auch unmittelbarer Diskriminierungen sowie die Anweisung zur Durchführung einer Diskriminierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einem Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, soll den Betroffenen ein Schadenersatz zustehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beweiserleichterung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn Personen in Thüringen Regressansprüche gegen den Freistaat geltend machen, finden sie oftmals erhebliche Beweislastnachteile zu ihren Ungunsten vor. Diese Nachteile ergeben sich einerseits aus dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz und andererseits aus einem fragwürdigen Aussageverhalten von Mitgliedern der Ordnungsbehörden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diesen Nachteil auszugleichen werden folgende Punkte gesetzlich geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Verlagerung von Ansprüchen aus Thüringer Staatshaftungsnormen an die Verwaltungsgerichte.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Einführung einer Beweiserleichterung bei schlüssigem Klagevorbringen dergestalt, dass der Freistaat die individuelle Maßnahme begründen und rechtfertigen muss. Dabei sollen auch maßgebliche behördeninterne Entscheidungsprozesse offengelegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bodycams werden umfassend eingesetzt. Ihre Verwendung ist verpflichtend für den Fall das unmittelbarer Zwang eingesetzt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wurden während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt (Bodycam etc.) oder hätten während eines Einsatzes Beweismittel angefertigt werden müssen, die aufgrund eines Verschuldens der Behörde im Verfahren nicht verfügbar sind, gelten die Tatsachen, die sie beweisen sollten zu Lasten des Freistaates als zugestanden. Gleiches gilt für die Erhebung von Beweismitteln.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:37:33 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>C1NEU: C1 Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige – Recht auf politische Teilhabe</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Kommunales_Wahlrecht_fuer_Drittstaatsangehoerige__Recht_auf_politische_-38041</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Kommunales_Wahlrecht_fuer_Drittstaatsangehoerige__Recht_auf_politische_-38041</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein passives und aktives Wahlrecht für Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene, um diesen Menschen die Einbindung in den politischen Diskurs aktiver zu ermöglichen und Potentiale für die gesellschaftliche Beteiligung zu heben. Dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen soll so politische Teilhabe und Mitwirkung ermöglicht werden; ihre Belange sollen stärker als bisher in den Vordergrund rücken. Während EU-Bürger*innen nach einem dreimonatigen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat auf kommunaler Ebene wählen dürfen, so bleibt dies Drittstaatsangehörigen auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland verwehrt – dies widerspricht dem Konzept der immer wieder postulierten erforderlichen Integration. Kommunalparlamente sind die Foren, auf denen Konflikte des Alltagslebens in demokratisch organisierter und legitimierter Form ausgetragen werden – dies sollte für alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen erreichbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierfür bedarf es</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Art. 28 Abs. 1 GG mit dem Ziel, den Ländern die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts für alle Menschen zu ermöglichen, die seit mindestens drei Monaten dort gemeldet sind wo das Kommunalwahlrecht ausgeübt werden soll. Damit soll für Menschen aus Drittstaaten die gleiche Regelung bestehen wie für Deutsche und Eu-Bürger*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. anschließend der Änderung des Kommunalrechts in Thüringen (ThürKWG, ThürKWO, ThürKO).</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz eines gestiegenen Anteils an Ausländern (ohne Unterscheidung ob Drittstaatszugehörigkeit oder anderer Herkunft) in Thüringen<a href="#_ftn1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a>, aber auch bundesweit, insbes. auch an Geflüchteten aus Syrien, verhindert der derzeitige rechtliche Rahmen die politische Teilhabe von Drittstaatsangehörigen bzw. Nicht-EU-Staatsangehörigen. Seit dem Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 haben alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger das aktive und passive Kommunalwahlrecht in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem sie ihren Wohnsitz haben.<a href="#_ftn2"><sup><sup>[2]</sup></sup></a>In Deutschland wurde diese Vorgabe noch vor Inkrafttreten des Vertrages durch die Einführung von Artikel 28 Abs. 1 S. 3 des GG umgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Allerdings umfasst der insoweit eindeutige Wortlaut lediglich EU-Bürger. Aus dem Demokratieprinzip – nach welchem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht- folgt zudem laut einhelliger Rechtsprechung, dass unter „Volk“ (vgl. Art. 20 Abs. 2 S. 2, 28 Abs. 1 S. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG) lediglich die deutschen Staatsbürger iSd Art. 116 Abs. 1 GG zu verstehen sind. Dieser Begriff sollte nach der Europäisierung des Staatsvolksbegriffs durch Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG weiter aufgelöst werden. Andere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Regelungen getroffen, die Drittstaatsangehörige komplett oder zumindest passiv in den politischen Diskurs einbeziehen. Unter anderem ermöglichen Belgien, Finnland, Irland, Litauen, Portugal, Schweden, Slowenien, Tschechien, die Niederlande, Dänemark und Luxemburg Drittstaatsangehörigen politische Teilhabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung kann als Treiber für ein besseres gesellschaftliches Miteinander fungieren. Die aktive Mitgestaltung von Drittstaatsangehörigen an politischen Prozessen offeriert neue Perspektiven, kann Integration fördern und das Zusammenleben über die politische Dimension hinaus verbessern. Zudem hat eine solche Änderung auch eine Ausstrahlungswirkung hin zu einer Gleichbehandlung mit anderen Mitbürger*innen, kurzum eine symbolische Bedeutung der Anerkennung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup><sup>[1]</sup></sup><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/274561/umfrage/auslaenderanteil-in-thueringen/">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/274561/umfrage/auslaenderantei-l-in-thueringen/</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup><sup>[2]</sup></sup>Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen; (ABl. Nr. L 368 S. 38), zuletzt geändert durch RL 2013/19/EU des Rates vom 13. 5. 2013 (ABl. Nr. L 158 S. 231).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:36:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B10NEU2: B10 Update für digitale Schulen in Thüringen</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Update_fuer_digitale_Schulen_in_Thueringen-58191</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Update_fuer_digitale_Schulen_in_Thueringen-58191</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (kurz: TMBJS) sowie dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften konsequent auf digitale Lern- und Lehrformen auszurichten, die technische Ausstattung der Schulen durch effizientere Planungs- und Vergabeverfahren der Mittel aus dem DigitalPakt Schule rasch auszubauen und allen Schulen zusätzliche, professionelle IT-Administrator*innen an die Seite zu stellen. Zudem sollen die Schulträger:innen unterstützt werden diese Mittel abzurufen um den Investitionsstau in den Schulen abzubauen. Dabei muss eine Koordinierungsstelle beim TMBJS geschaffen werden , die den Schulträger:innen beim Antragsverfahren und Umsetzung unterstützt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Corona-Pandemie hat mehr denn je offengelegt, welche bestürzenden struktuellen Schwächen digitales Lernen und Lehren in Thüringen heute noch aufweist. Dabei ist glasklar, schnelle, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzungen für den Bildungserfolg in einer digitalen Gesellschaft. Der Netzausbau und die Ertüchtigung von im 21. Jahrhundert dringend notwendiger Infrastruktur muss mit dem gleichzeitigen Aufbau von Medienkompetenzen für Lehrkräfte und der Schülerschaft Thüringens einhergehen. Es ist höchste Zeit für ein Update in Sachen digitalen Lernens und Lehrens in Thüringen!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:35:21 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B10NEU: Update für digitale Schulen in Thüringen</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/182</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/182</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (kurz: TMBJS) sowie dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften konsequent auf digitale Lern- und Lehrformen auszurichten, die technische Ausstattung der Schulen durch effizientere Planungs- und Vergabeverfahren der Mittel aus dem DigitalPakt Schule rasch auszubauen und allen Schulen zusätzliche, professionelle IT-Administrator*innen an die Seite zu stellen. Zudem sollen die Schulträger:innen unterstützt werden diese Mittel abzurufen um den Investitionsstau in den Schulen abzubauen. Dabei muss eine Koordinierungsstelle beim TMBJS geschaffen werden , die den Schulträger:innen beim Antragsverfahren und Umsetzung unterstützt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Corona-Pandemie hat mehr denn je offengelegt, welche bestürzenden struktuellen Schwächen digitales Lernen und Lehren in Thüringen heute noch aufweist. Dabei ist glasklar, schnelle, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzungen für den Bildungserfolg in einer digitalen Gesellschaft. Der Netzausbau und die Ertüchtigung von im 21. Jahrhundert dringend notwendiger Infrastruktur muss mit dem gleichzeitigen Aufbau von Medienkompetenzen für Lehrkräfte und der Schülerschaft Thüringens einhergehen. Es ist höchste Zeit für ein Update in Sachen digitalen Lernens und Lehrens in Thüringen!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:35:07 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B7NEU2: B7 Für frühzeitige und umfassende Schüler*innenmitwirkung</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Fuer_fruehzeitige_und_umfassende_Schuelerinnenmitwirkung-65066</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Fuer_fruehzeitige_und_umfassende_Schuelerinnenmitwirkung-65066</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine umfassende Demokratisierung der Unterrichts- und Schulkultur an allen allgemeinbildenden Schulen. In Grundschulen sollen Entscheidungen wenn möglich basisdemokratisch getroffen werden. Die 2019 von der Thüringer Landesregierung beschlossene “Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen” soll umgesetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist ein unhaltbarer Widerspruch, frühkindliche Bildung und Mitbestimmung im Kindergarten zu fördern, aber einen großen Teil der Grundschulkinder nicht zuzugestehen, ihre Klassenvertretungen zu wählen. Um diese Lücke der Mitbestimmung zwischen Kindergarten und Grundschule zu schließen, sollten Klassensprecher*innen aber der ersten Klasse gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht zuletzt muss sich die Dominanz von Lehrkraft- und Elternvertretungen in Schulgremien zugunsten der größten Gruppe an Schulen, nämlich zugunsten der Lernenden verschieben, um diese endlich adäquat zu repräsentieren. Wir fordern, dass sich die Landesregierung an ihre eigens beschlossenen Papiere hält!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:32:30 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B7NEU: Für frühzeitige und umfassende Schüler*innenmitwirkung</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/178</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/178</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine umfassende Demokratisierung der Unterrichts- und Schulkultur an allen allgemeinbildenden Schulen. In Grundschulen sollen Entscheidungen wenn möglich basisdemokratisch getroffen werden. Die 2019 von der Thüringer Landesregierung beschlossene “Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen” soll umgesetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist ein unhaltbarer Widerspruch, frühkindliche Bildung und Mitbestimmung im Kindergarten zu fördern, aber einen großen Teil der Grundschulkinder nicht zuzugestehen, ihre Klassenvertretungen zu wählen. Um diese Lücke der Mitbestimmung zwischen Kindergarten und Grundschule zu schließen, sollten Klassensprecher*innen aber der ersten Klasse gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht zuletzt muss sich die Dominanz von Lehrkraft- und Elternvertretungen in Schulgremien zugunsten der größten Gruppe an Schulen, nämlich zugunsten der Lernenden verschieben, um diese endlich adäquat zu repräsentieren. Wir fordern, dass sich die Landesregierung an ihre eigens beschlossenen Papiere hält!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:31:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B6NEU: B6 Einführung eines Modellprojekts Demokratiebildung an Schule</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Einfuehrung_eines_Modellprojekts_Demokratiebildung_an_Schule-59884</link>
                        <author>Landesausschuss Jusos Thüringen</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Einfuehrung_eines_Modellprojekts_Demokratiebildung_an_Schule-59884</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle für Demokratiebildung an Schule“ durch das Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport. In 12 Thüringer “Modellschulen für Demokratie und Partizipation” soll erprobt werden, wie politische Bildung in einem neuartigen Tandem aus Schüler*innen und pädagogische Fachkräften weiterentwickelt werden kann, um Freiräume zu schaffen und politische Aktionen zu begleiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Angesichts von dramatischen Lehrkräftemangel, unzähliger Vertretungsstunden durch fachfremde Lehrkräfte sowie den kaum auf föderales, regionales und lokales politisches Geschehen ausgerichteten Sozialkundeunterricht, steht es schlecht um den Politikunterricht an Thüringer Schulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Zauberformel der Aktivierung bürgerschaftlicher Selbstermächtigung durch politisches Engagement und Ehrenamt bleibt eine Leerformel, wenn trotz der Bedrohungen durch Rechtspopulismus und Rechtsextremismus alles so bleibt, wie es ist. Wir wollen eine moderne und zeitgemäße Form der politischen Bildung an Schule finden, die Handlungsfelder für junge Menschen schafft, welche gesellschaftliche Missstände nicht nur erkennen, benennen und einordnen, sondern diesen auch aktiv und planvoll begegnen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit den durch eine landesweite „Koordinierungsstelle für Demokratiebildung an Schule“ begleiteten Modellschulen verbindet sich die Hoffnung, Schulsettings im Sinne lebendiger Schuldemokratie und der Erfahrbarmachung demokratischer Werte neu zu erfinden. Das ist vor allem aus jungsozialistischer Perspektive dringend nötig, um durch bessere politische Bildung in Thüringen, Schüler*innen Wege aufzuzeigen das Gemeinwesen mitzugestalten und zu verhindern, dass die Marginalisierung von gesellschaftlichen Gruppen weiter salonfähig wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:29:44 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E4: #AlarmstufeRot (Eilantrag)</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/109</link>
                        <author>Jusos Weimar/Weimarer Land</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/109</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Situation der Kulturbetriebe, Kulturschaffenden und Solo-Selbstständigen ist verheerend und es besteht akuter Handlungsbedarf, um das kulturelle Leben und Angebot auch nach der Pandemie erhalten zu können. Auch wenn die kürzlich ins Leben gerufene Neustarthilfe ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es dennoch noch weiterer Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Beantragung der Novemberhilfen und Neustarthilfen müssen entbürokratisiert werden. Das schließt auch die Möglichkeit ein, ohne ein Steuerbüro bzw. Steuerberater:innen diese Hilfen beantragen zu können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Da die Neustarthilfe erst ab dem 01.01.2021 gilt, müssen die versprochenen Sofort-Hilfsmittel für Kulturschaffende und Solo-Selbständige im November 2020, die aus 75% des Vorjahresmonatsumsatzes November 2019 oder aus dem Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 berechnet werden, ohne Ausnahmen und Einschränkungen unmittelbar an alle ausgezahlt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Auch im Dezember wird sich die wirtschaftliche Lage der Betroffenen nicht groß geändert haben bzw. ändern können. Daher müssen rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, um eine Verlängerung der Novemberhilfen sicherzustellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>So lange aufgrund der Pandemie weiterhin Verordnungen die gewohnte Arbeit der Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche einschränken, müssen die Sofort-Hilfsmittel auch nach Juni 2021 um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Für den Erhalt der Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche auch nach der Pandemie müssen langfristige Maßnahmen getroffen werden. Diese beinhalten die Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für eine dauerhafte Grundsicherung für Kulturschaffende und Solo-Selbstständige.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An die SPD-Landtagsfraktion haben wir folgende Anliegen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Kriterien zur Beantragung und Erhalt von Landes-Hilfsmittel sollen unabhängig der Kriterien auf Bundesebene festgelegt werden. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn es um eine praktikable und zielführende Umsetzung geht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Bei den angedachten 30 Millionen Euro für Soforthilfen, die als Sondervermögen oder in dem Haushalt 2021 eingeplant werden sollen, muss eine dem Bedarf entsprechend hohe Summe für die Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche vorgesehen sein.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 14 Nov 2020 23:17:52 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I3: Sexuelle Orientierung und Identität gehört in den Lehrplan!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/93</link>
                        <author>JSAG Thüringen über LV</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/93</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringern fordern eine Aufnahme von sexueller Orientierung sowie Identität in den Thüringer Lehrplan. Dabei sind die Fächer Biologie sowie Sozialkunde zu berücksichtigen. Der Biologieunterricht soll im Rahmen der Sexualkunde den Fokus auf den biologischen sowie medizinischen Hintergrund legen, der Sozialkundeunterricht auf soziale und gesellschaftliche Aufklärung. So kann ein offenes und vielfältiges Gesellschaftsbild sowie die Akzeptanz gegenüber queeren Personen gestärkt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz einer fortschrittlichen Entwicklung queerer Rechte in den letzten Jahrzehnten, erleben LGBTIQ+ Personen weiterhin offene Anfeindungen und Vorbehalte aus Teilen der Gesellschaft. Dieses Problem lässt sich nur mit struktureller Aufklärungsarbeit begegnen. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität haben bisher keinen festen Platz im Unterricht, obwohl gerade dies benötigt wird, um Schüler:innen für das Thema zu sensibilisieren und eine Basis für eine offene Gesellschaft zu schaffen. Durch eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Themen im schulischen Rahmen wird Kindern zum einen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht, zum anderen können sie die vermittelte Akzeptanz sowie das vermittelte Wissen an Freunde und Familie weitergeben. Mit der Erklärung einiger Regionen zu LGBTIQ+-freien Zonen in Polen, kann momentan beobachtet werden, wie sich unzureichende Aufklärungsarbeit in Sachen LGBTIQ+ innerhalb einer Gesellschaft auswirken kann. Auch Ungarn und die USA durchleben in den letzten Jahren gesellschaftliche Rückschritte. In Deutschland lässt sich in Teilen der Bevölkerung eine ähnliche Entwicklung erkennen. Dieser gilt es entgegenzuwirken, durch eine gründliche gesellschaftliche Aufklärung, die in der Schule beginnt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 16 Oct 2020 21:21:27 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Sozialkundeunterricht ab der 5. Klasse!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/92</link>
                        <author>JSAG Thüringen über LV</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/motion/92</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische Bildung wurde in den letzten 30 Jahren vor allem in den neuen Bundesländern viel zusehr vernachlässigt. Dabei gehört sie zu den wichtigsten Voraussetzungen für einefunktionierende demokratische Gesellschaft. Gerade heute, in Zeiten wachsenderdemokratiefeindlicher, rassistischer, antisemitischer und menschenfeindlicher Gruppierungenin Gesellschaft und Politik, wird dies deutlich. Vor allem jungen Menschen brauchen die Möglichkeiten und Motivation, sich eine eigene Meinung bilden zu können.Demokratie sollte so früh wie nur möglich gelernt und verstanden werden. Für junge Menschen sind unsere heutige Demokratie und ein geeintes Europa selbstverständlich, frühere Zeiten kennen sie allenfalls aus Erzählungen. Doch müssen sie schätzen lernen, wofür Menschen vor über 30 Jahren noch kämpfen mussten und welche Bedeutung die Einheit vor 30 Jahren für die heutige Gesellschaft hat. Denn was wäre die Demokratie ohne die Freiheit eines jeden Individuums und der damit verbundene Möglichkeit zur Selbstverwirklichung. Unsere Demokratie sollte so früh wie möglich bunt statt in schwarz-weiß, als starkes und vielfältiges politisches System gedacht werden. Deshalb fordern die Jusos Thüringen die Einführung des Sozialkundeunterrichts ab Klasse 5 in allen Schulformen in staatlicher sowie privater Trägerschaft. In zwei Wochenstunden wird dabei an den gesellschaftlichen Teil des Heimat- und Sachkundeunterrichts der Grundschule angeknüpft. Schwerpunktmäßig kann so ein Demokratieverständnis herausgebildet sowie der Umgang mit Menschenfeindlichkeiten und Werten wie Menschenrechten, Meinungsfreiheit, Pluralität, Toleranz, Akzeptanz und Vielfalt vermittelt werden. Auch die Bedeutung einer fairen Streitkultur und der Akzeptanz gegensätzlicher Meinungen wird dadurch erlernt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch eine frühere und intensivere Beschäftigung mit demokratischen Werten und gesellschaftlichen Themen, werden Schüler:innen für ein demokratisches Miteinander sensibilisiert. Dabei kann ihr demokratisches Grundverständnis gestärkt sowie ein schärferes Erkennen von Populismus und demokratiefeindlichen Meinungen und deren Auswirkungen vermittelt werden. So sind sie später im wahlfähigen Alter weniger anfällig dafür und können ihr demokratisches Werteverständnis an Freunde und Familie weitergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt setzt der Sozialkundeunterricht mit der 8. Klasse viel zu spät an, im Gymnasium sogar erst ab der 9. Klasse. Damit wird ein frühzeitiges Erlernen eines Demokratieverständnisses verspielt. Des Weiteren ist der Unterricht nur bis zur einschließlich 10. Klasse verpflichtend vorgesehen. Eine ausgiebige, inhaltsreiche sowie gleichzeitig lockere Beschäftigung im Unterricht, ohne den Druck, den Lehrplan noch abarbeiten zu müssen, ist nahezu unmöglich. Momentan erlebt mensch auf den Straßen, im Internet oder im eigenen Bekanntenkreis, wie fragil die freiheitlich demokratische Gesellschaft ist. Coronamaßnahmengegner:innen demonstrieren gemeinsam mit Verschwörungstheoretiker:innen und Faschist:innen, ohne eine klare Abgrenzung vorzunehmen. Bereits vor der Pandemie hinterfragten ein drittel der Gesellschaft die politische Ordnung oder sprachen dem Staat und der Regierung ihre Legitimation ab (Quelle: Umfrage der KAS von Oktober 2019 bis Februar 2020). Die aktuelle Lage deutet darauf hin, dass sich diese Meinungen langfristig verfestigen. Durch prominente Verschwörungsinfluenzer:innen erhalten sie schon jetzt eine öffentliche Bühne. Nur durch eine funktionierende politische Bildung kann verhindert werden, dass noch mehr Menschen diesem Glauben oder anderen antidemokratischen Geschwurbel verfallen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 16 Oct 2020 21:18:44 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Sozialkundeunterricht ab der 5. Klasse!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/la20/Sozialkundeunterricht_ab_der_5__Klasse-59876</link>
                        <author>JSAG Thüringen über LV</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/la20/Sozialkundeunterricht_ab_der_5__Klasse-59876</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische Bildung wurde in den letzten 30 Jahren vor allem in den neuen Bundesländern viel zusehr vernachlässigt. Dabei gehört sie zu den wichtigsten Voraussetzungen für einefunktionierende demokratische Gesellschaft. Gerade heute, in Zeiten wachsenderdemokratiefeindlicher, rassistischer, antisemitischer und menschenfeindlicher Gruppierungenin Gesellschaft und Politik, wird dies deutlich. Vor allem jungen Menschen brauchen die Möglichkeiten und Motivation, sich eine eigene Meinung bilden zu können.Demokratie sollte so früh wie nur möglich gelernt und verstanden werden. Für junge Menschen sind unsere heutige Demokratie und ein geeintes Europa selbstverständlich, frühere Zeiten kennen sie allenfalls aus Erzählungen. Doch müssen sie schätzen lernen, wofür Menschen vor über 30 Jahren noch kämpfen mussten und welche Bedeutung die Einheit vor 30 Jahren für die heutige Gesellschaft hat. Denn was wäre die Demokratie ohne die Freiheit eines jeden Individuums und der damit verbundene Möglichkeit zur Selbstverwirklichung. Unsere Demokratie sollte so früh wie möglich bunt statt in schwarz-weiß, als starkes und vielfältiges politisches System gedacht werden. Deshalb fordern die Jusos Thüringen die Einführung des Sozialkundeunterrichts ab Klasse 5 in allen Schulformen in staatlicher sowie privater Trägerschaft. In zwei Wochenstunden wird dabei an den gesellschaftlichen Teil des Heimat- und Sachkundeunterrichts der Grundschule angeknüpft. Schwerpunktmäßig kann so ein Demokratieverständnis herausgebildet sowie der Umgang mit Menschenfeindlichkeiten und Werten wie Menschenrechten, Meinungsfreiheit, Pluralität, Toleranz, Akzeptanz und Vielfalt vermittelt werden. Auch die Bedeutung einer fairen Streitkultur und der Akzeptanz gegensätzlicher Meinungen wird dadurch erlernt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch eine frühere und intensivere Beschäftigung mit demokratischen Werten und gesellschaftlichen Themen, werden Schüler:innen für ein demokratisches Miteinander sensibilisiert. Dabei kann ihr demokratisches Grundverständnis gestärkt sowie ein schärferes Erkennen von Populismus und demokratiefeindlichen Meinungen und deren Auswirkungen vermittelt werden. So sind sie später im wahlfähigen Alter weniger anfällig dafür und können ihr demokratisches Werteverständnis an Freunde und Familie weitergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt setzt der Sozialkundeunterricht mit der 8. Klasse viel zu spät an, im Gymnasium sogar erst ab der 9. Klasse. Damit wird ein frühzeitiges Erlernen eines Demokratieverständnisses verspielt. Des Weiteren ist der Unterricht nur bis zur einschließlich 10. Klasse verpflichtend vorgesehen. Eine ausgiebige, inhaltsreiche sowie gleichzeitig lockere Beschäftigung im Unterricht, ohne den Druck, den Lehrplan noch abarbeiten zu müssen, ist nahezu unmöglich. Momentan erlebt mensch auf den Straßen, im Internet oder im eigenen Bekanntenkreis, wie fragil die freiheitlich demokratische Gesellschaft ist. Coronamaßnahmengegner:innen demonstrieren gemeinsam mit Verschwörungstheoretiker:innen und Faschist:innen, ohne eine klare Abgrenzung vorzunehmen. Bereits vor der Pandemie hinterfragten ein drittel der Gesellschaft die politische Ordnung oder sprachen dem Staat und der Regierung ihre Legitimation ab (Quelle: Umfrage der KAS von Oktober 2019 bis Februar 2020). Die aktuelle Lage deutet darauf hin, dass sich diese Meinungen langfristig verfestigen. Durch prominente Verschwörungsinfluenzer:innen erhalten sie schon jetzt eine öffentliche Bühne. Nur durch eine funktionierende politische Bildung kann verhindert werden, dass noch mehr Menschen diesem Glauben oder anderen antidemokratischen Geschwurbel verfallen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 16 Oct 2020 21:18:44 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>