Veranstaltung: | Landesausschuss 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Antragsberatung der übrigen LaKo Anträge |
Antragsteller*in: | KV Ilm-Kreis |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.10.2020, 11:15 |
Antragshistorie: | Version 1 |
U6NEU: Satellitenbetreiber an den Kosten von Weltraumschrott beteiligen
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern, dass Satelliten-Betreiber*innen mit einem Teil (5%)
ihrer erwirtschafteten Gewinne die Erforschung von Lösungen zur Entfernung von
Weltraumschrott aus dem Orbit finanzieren müssen. Hierbei soll die OECD die
gesamten Bemühungen koordinieren und kontrollieren. Weiterhin setzen wir uns für
eine gesetzliche Regelung ein, dass sämtliche Satelliten im Orbit, vor dem
gänzlichen Verbrauch ihres Treibstoffes, zur kontrollierten Rückführung in die
Erdatmosphäre gebracht werden müssen. Um dies umzusetzen fordern wir die SPD-
Bundestagsfraktion auf, sich für eine Neuauflage des Weltraumvertrages der
Vereinten Nationen einzusetzen.
Begründung
Derzeit befinden sich im Orbit 100.000 Gegenstände, welche unter die Definition Weltraumschrott[1]fallen. Von diesen Gegenständen sind 32.000 mindestens so groß wie ein Fußball. Für diesen Müll fühlt sich niemand verantwortlich, was vermutlich auch darauf zurückzuführen ist, dass im Moment noch keine technische Lösung existiert die Splitterstücke zu bergen. Diese bewegen sich mit einer Geschwindigkeit von 40.000 km/h, wodurch ein Teilchen mit einem Durchmesser von einem Zentimeter beim Aufprall die Sprengkraft einer Handgranate entwickelt.
Dadurch kann immenser Schaden bei funktionsfähigen Satelliten erzeugt werden. Unter anderem auch dadurch, weil ein Großteil der 5000 Satelliten, welche die Erde umkreisen, alt und nicht mehr steuerbar ist. Dies führt zu weiteren Kollisionen und mehr Trümmerstücken. Das zwingt die internationale Raumstation und ESA-Satelliten (Europäische Raumfahrtagentur) alle zwei Wochen Ausweichmanöver durchführen, um Zusammenstöße zu verhindern.
Diese Zeitspanne verkürzt sich jedoch stetig, denn auch der Platz im Orbit ist nicht unbegrenzt. Deswegen ist es unbedingt notwendig den Entwicklungen in einer Neuauflage des Weltraumgesetzes Rechnung zu tragen. Satelliten-Betreiber*innen müssen dazu verpflichtet werden, Treibstoffreste zur kontrollierten Rückführung der Satelliten in die Erdatmosphäre (Verglühen) zu nutzen.
Zurzeit führen nur 20% der Satelliten, welche technisch dazu in der Lage wären, ein Entsorgungsmanöver aufgrund der daraus resultierenden Gewinneinbuße durch. Um diese Handlungsweise zu ändern, braucht es ein neues von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ratifiziertes Weltraumgesetz.
Der Satellitenbetreiber SES (Société Européenne des Satellites) hat im Jahr 2019 einen anrechenbaren Gewinn von rund 296 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Grundlage dieser Gewinne bildet nicht zuletzt Allgemeingut. Weswegen die Betreiber*innen verpflichtet werden müssen mit einem Teil (5%) ihrer Gewinne Forschung zu finanzieren, welche nach Lösungen zur Entfernung von Weltraumschrott aus dem Orbit sucht.
Änderungsanträge
- Ä1 (KV Nordhausen, Eingereicht)
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