Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 07.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wende in der Pflegeausbildung
Beschlusstext
Wir, die Jusos Thüringen, setzen uns bei der anstehenden Überarbeitung der
Pflegeausbildung, die bis zum Jahr 2025 erfolgen soll, für folgende Punkte ein:
- Die Ausbildung soll 3 Jahre dauern.
- Alle Auszubildende lernen gemeinsam im ersten Jahr die Grundlagen des
Pflegeberufes.
- Im zweiten Jahr erfolgt die Aufteilung in die Kinderpflege und
Erwachsenenpflege, in der vertiefte Inhalte behandelt werden und die
Fachspezifika abgebildet werden.
- Nach dem zweiten Jahr ist es möglich, innerhalb der Erwachsenenpflege die
Vertiefung Altenpflege zu wählen.
- Mit bestandener Zwischenprüfung erhält man automatisch die
Berufsbezeichnung der Pflegehilfskraft.
- Überarbeitung der Pflichtstunden der praktischen Ausbildung.
Begründung
Durch die 2020 erfolgte Zusammenlegung von drei grundsätzlich verschiedenen Ausbildungsberufen, welche dieselbe Zeitspanne umfassen, wird es grundlegend schwierig, den unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend eine fachlich fundierte Ausbildung zu gewährleisten.
In drei Jahren wird grob Wissen vermittelt, wobei die Priorisierung mehr bei der Kommunikation, Beratung, Anleitung und Schulung liegt. Tiefe Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmazie werden im Gegensatz dazu nicht mehr angestrebt.
Mit 120 Pflichtstunden im Bereich der Pädiatrie ist es unmöglich, einen tiefen Einblick in das Arbeitsfeld der Kinderkrankenpflege zu bekommen. Das steht im Kontrast zu 800 Pflichtstunden in der Altenpflege und der ambulanten Pflege.
Die Tätigkeiten in der Altenpflege, Kinderkrankenpflege oder Großkrankenpflege sind fachlich unterschiedlich, dies sollte sich auch im Aufbau der theoretischen Ausbildung widerspiegeln. Möglich wäre, dass die drei Ausbildungsberufe im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam beschult werden und sich nach dem ersten Jahr in unterschiedliche Vertiefungen spezialisieren.
Mit der Spezialisierung nach dem ersten beziehungsweise zweiten Jahr wird eine Ausbildung dem gewählten Schwerpunkt entsprechend garantiert und durch die Träger:innen der praktischen Ausbildung gewährleistet, mit einer entsprechenden Planung der Praktika.
Ebenfalls sollen die drei Spezialisierungen europaweit, wie die Ausbildung zur Pflegefachkraft, anerkannt werden.
Die Berufsbezeichnung soll dann neutral sein, z. B. „Pflegefachkraft mit Vertiefung im Bereich Kinderkrankenpflege“. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/frau“ soll entfallen.
Ebenfalls sollen die schulischen Inhalte deutschlandweit an einen einheitlichen Lehrplan gebunden sein. Alleingänge einzelner Bundesländer sollen damit unmöglich gemacht werden, und der gleiche Stoff an Wissen und Kompetenzen vermittelt werden.
Im ersten Jahr der Ausbildung soll es um die Grundlagen der Pflege gehen, gesetzliche Rahmenbedingungen und das Durchführen von einfachen praktischen Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Messen und Einschätzen der Vitalzeichen, Patientenbeobachtung und Weiteres.
Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt dann die Spezialisierung im Rahmen der Pädiatrie beziehungsweise Erwachsenenpflege. Dort sollen gezielt Anatomie, Physiologie, Pathologie und die damit verbundenen Probleme des Pflegeprozesses vertieft werden.
Ebenfalls soll die Pharmakologie bei der Gestaltung des Lehrplanes wieder mehr an Bedeutung gewinnen.
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr in der Erwachsenenpflege besteht dann die Möglichkeit, eine Vertiefung in der Altenpflege anzustreben.
Die Pflichtstunden sollen sich dann wie folgt verteilen:
300 Stunden in der pädiatrischen Versorgung
200 Stunden in der ambulanten Pflege
200 Stunden in der Langzeitpflege
400 Stunden im Bereich der Akutpflege
200 Stunden im Bereich der psychiatrischen Pflege.
Eine Praxisanleiter:innenzeit von mindestens 10 % der Stunden des jeweiligen Einsatzes soll bestehen bleiben. Regelmäßige Anleitungen müssen durch qualifizierte Praxisanleiter:innen gewährleistet werden.