Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 07.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Innenpolitische Wende
Beschlusstext
Thüringen hat ein Polizei- und Justizproblem. Die Thüringer Polizei hat, das
illustriert der Prozess gegen Thorsten Czupon (AfD) und die Vorgänge in Gera am
Tag der Arbeit eindrücklich, ein massives Problem mit rechtsextremen
Polizist:innen. Wir müssen jetzt handeln, um diese Personen zeitnah aus dem
Polizeidienst zu entfernen. Die Jusos Thüringen fordern die SPD Thüringen auf,
sich noch in dieser Legislaturperiode für eine Änderung des Thüringer
Beamtengesetz einzusetzen, um Polizist:innen die durch rechtsextreme Äußerungen
oder Handlungen auffallen, Mitglied von „Chatgruppen“ oder der faschistischen
AfD sind rechtssicher und zeitnah aus dem Polizeidienst zu entfernen. Zusätzlich
schafft der Landtag die Möglichkeit, um Kronzeugenprogramme für Polizeibehörden
zu schaffen. So können Beamt:innen die etwa Mitglied einer rechtsextremen
Chatgruppe sind, solche Vorfälle künftig melden und im Gegenzug mit reduzierten
disziplinar- und strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
Zusätzlich müssen wir feststellen, dass in der Thüringer Polizei ein
problematisches Korpsdenken vorherrscht. Polizist:innen weigern sich selbst bei
Gewaltdelikten effektiv gegen andere Polizist:innen zu ermitteln. Zugleich
können vor Gericht ganz regelmäßig Falschaussagen von Polizist:innen beobachtet
werden, um andere Beamte vor Strafverfolgung zu schützen. Gleichzeitig ermitteln
bei einer Strafanzeige gegen Polizist:innen immer noch die Polizist:innen selbst
oder Kolleg:innen, teils aus derselben Dienststelle gegen die Beschuldigten. Das
hat erhebliche Folgen: Personen, die Opfer von Polizeigewalt sind, trauen sich
aus Angst vor staatliche Repressionen oft nicht Anzeige zu erstatten.[1] Um hier
ein rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen, das die Rechte der Bürger:innen
schützt, brauchen wir eine unabhängige Behörde die gegen Polizist:innen
ermittelt. Das Modell des „Thüringer Polizeibeauftragten“ ist gescheitert. Es
genügt nicht, eine Ansprechperson zu schaffen, die die Ermittlung dann doch
wieder an die Polizei abgibt, wo die Ermittlungen wieder versanden. Deswegen
fordern wir eine unabhängige Stelle, die dem Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und Verbraucher Schutz unterstellt ist und organisatorisch an
die Staatsanwaltschaften angegliedert wird. Diese unabhängige Stelle bearbeitet
alle Strafverfahren gegen Beschuldigte Polizist:innen. Die dort arbeitenden
Beamt:innen werden zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, mit den
entsprechenden Rechten und Pflichten erklärt. Für die nötige Fachkompetenz bei
Ermittlungsarbeiten, können Beamt:innen aus dem Polizeivollzugsdienst übernommen
werden. Diese müssen eine verpflichtende Schulung durchlaufen und werden
langfristig nur in der neu geschaffenen Behörde eingesetzt, um eine objektive
Ermittlungstätigkeit zu ermöglichen.
Kommt es zu einer Verurteilung müssen Beamt:innen grundsätzlich in den
Innendienst versetzt werden und sofern die Voraussetzungen vorliegen, auch aus
dem Dienst entfernt werden. Wer einmal rechtswidrige Gewalt gegenüber
Bürger:innen ausübt, soll nicht in erneut in die Lage versetzt werden, so zu
handeln. Zusätzlich schafft der Landtag die gesetzlichen Voraussetzungen für ein
Whistleblowerprogramm. Hier erhalten Polizist:innen, die rechtswidriges
Verhalten auf Seiten ihrer Kolleg:innen feststellen, die Möglichkeit, dieses
anonym zu melden, ohne sich dem sozialen Druck und gewalttätigen Repressalien
von Kolleg:innen auszusetzen. Die entsprechende Meldung wird dabei bestenfalls
gar nicht und wenn überhaupt nur anonymisiert in polizeiliche Datenbanken wie
INPOL etc. eingetragen.
Begründung
Erfolgt mündlich.