Veranstaltung: | Landesausschuss 2023 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 13.11.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Es blüht so grün, wenn Insektenwiesen blühen!
Beschlusstext
Die Jusos Thüringen fordern, dass zukünftig ein Drittel der Grünflächen2, in
öffentlicher Hand, als Insektenwiesen ausgewiesen und angelegt sind. Darüber
hinaus sollen Grünflächen nur im Wechsel gemäht werden, um stets einen
Lebensraum für Insekten aufrecht zu erhalten. Hierbei muss eine
insektenfreundliche Mahdtechnik1 genutzt werden.
Begründung
Es gibt laut Nabu in Deutschland rund 33.000 Insekten. Darunter zählen u.a. Wildbienen, Wespen, andere Hautflügler, Mücken, Fliegen und weitere Zweiflügler sowie Schmetterlinge und Käfer. Ohne diese Tiere könnten die Ökosysteme nicht funktionieren.
Hierbei unterstützen Insektenwiesen, welche auch als naturnahe Wiesen bezeichnet werden, die biologische Vielfalt zu erhalten, da sie ein breites Spektrum an Insektenarten beherbergen. Insekten spielen als Bestäuber, Zersetzer und Beute für andere Tiere eine entscheidende Rolle im Ökosystem. Zudem agieren viele als Nützlinge in der Land- und Forstwirtschaft, denn einige dämmen die Ausbreitung von Milben, Blattläusen und anderen schädlichen Insekten ein.
Nichtsdestotrotz geht der Bestand und die Biomasse an Fluginsekten stark zurück. Naturnahe Wiesen können einen Lebensraum für eine Vielzahl von Insektenarten bieten und dadurch den Rückgang von bestandsgefährdeten Insekten lindern, was verschiedene Studien gezeigt haben. Auch die Vogelpopulation würde davon profitieren.
Zudem ist das Anlegen einer Insektenwiese relativ einfach und verursacht vergleichsweise wenig Arbeit. Neben dem Entfernen der Grasnarbe, dem Auflockern und der Aussaat muss die Wiese im ersten Jahr zwar noch häufiger, jedoch im zweiten Jahr nur noch zweimal gemäht werden.
1 https://www.natuerlichbayern.de/praxisempfehlungen/insektenschonende-mahd
2 Duden: innerhalb einer Ortschaft angelegte, größere, mit Rasen [und Zierpflanzen] bedeckte Fläche [als Teil einer Grünanlage], angelehnt an BNatSchG §1 "sonstige Grünfläche"